Pflegestärkungsgesetz II: Pflegesätze sollen nun doch nicht eingefroren werden!

RA Thorsten Siefarth - LogoVergangene Woche wurde der Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes vom Kabinett verabschiedet. Darin gab es, worauf der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hinweist, eine Klarstellung zu den Pflegesatzvereinbarungen. Die Pflegesätze sollen für das Jahr 2016 nicht wie ursprünglich geplant eingefroren werden. Auf diese Weise sollen die teil- und vollstationären Einrichtungen in die Lage versetzt werden, über erforderliche Anpassungen der Pflegesätze, beispielsweise aufgrund von Gehaltssteigerungen, zu verhandeln.

Zudem sei eine weitere wichtige Weichenstellung vorgenommen, meldet der Verband: Bis Mitte 2020 soll ein Personalbemessungsverfahren auf wissenschaftlicher Basis entwickelt und erprobt werden.

Neuer Praxisleitfaden: Qualitätsstandards für geschlossen geführte Heimeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bezirk Oberbayern hat zwei neue Praxisleitfäden herausgebracht. Der Titel: Qualitätsstandards für geschlossen geführte Heimeinrichtungen zur Versorgung von erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen / seelischen Behinderungen (SGB XII).

  • Band I: Allgemeiner Teil, Qualitätsstandards und Empfehlungen, 94 Seiten (kostenloser Download hier (pdf))
  • Band II: Praxisleitfaden zur Durchführung der geschlossenen Unterbringung nach § 1906 BGB – Lockerung von Zwangsmaßnahmen, 90 Seiten (kostenloser Download hier (pdf))

Gericht darf Umfang der Überstunden abschätzen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDieses kürzlich bekannt gewordene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.3.2015 (Az. 5 AZR 602/13) ist durchaus überraschend. Bislang galt, dass der Arbeitnehmer seine Überstunden nur dann bezahlt bekommt, wenn er sie vor Gericht im Detail belegen kann. Nun haben die Erfurter Richter jedoch entschieden: Steht fest, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Mindestumfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen. Mit anderen Worten: Das BAG kommt Arbeitnehmern, die ihre Überstunden nicht akribisch aufgeschrieben haben und deswegen in Beweisnöten sind, etwas entgegen. Es lässt eine Schätzung zu. Immerhin. Trotzdem ist der Boden schwankend. Besser ist es also, man kann als Arbeitnehmer vor Gericht sämtliche Überstunden mit den entsprechenden Zeiten unter Beweis stellen.

Beförderung von Menschen mit Behinderungen: Neuer Ratgeber der Berufsgenossenschaft hilft!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine neue Fassung ihrer Informationsbroschüre zur sicheren Beförderung von Menschen mit Behinderungen herausgebracht. Der stark nachgefragte Ratgeber wurde aktualisiert und um neue Themenaspekte erweitert. Mehr lesen →

Kabinett verabschiedet Pflegestärkungsgesetz II

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt.

Kurz zuvor hatte Bundesgesundheitsminister Gröhe noch Verbesserungen in den Gesetzentwurf eingebaut. Unter anderem zur Stärkung pflegender Angehöriger. So soll für diese nunmehr dauerhaft der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Außerdem soll die gesetzliche Pflegeversicherung für pflegende Angehörige – unter bestimmten Voraussetzungen – zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Mehr lesen →