Neue Podcast-Folge online: Ist ein Blick aufs Handy auch nach Feierabend Pflicht?

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil veröffentlicht, das ich in dieser Podcastfolge erläutere. Es ging um einen Notfallsanitäter, der sich geweigert hatte, nach Dienstschluss auf sein Handy zu schauen. Der Arbeitgeber hatte regelmäßig Kurznachrichten zu Dienstplanänderungen versandt. Diese hat der Mitarbeiter wegen seiner Weigerung zu spät oder gar nicht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht musste also die Frage beantworten, ob der Mitarbeiter verpflichtet war, auch nach Dienstschluss noch auf sein Handy zu schauen.

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es hier.

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Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.

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Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

Neue Podcast-Folge online: Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsschicht?

Eine Arbeitnehmerin bringt Zwillinge zur Welt. Da sie Alleinerziehende ist, fällt es ihr schwer, alles unter einen Hut zu bekommen. Um die Versorgung ihrer Kinder organisieren zu können, verlangt sie von ihrem Arbeitgeber, in einer bestimmten Schicht eingesetzt zu werden. Doch der spielt nicht mit. Deswegen musste das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Instanz entscheiden (Urteil vom 13. Juli 2023, Az. 5 Sa 139/22). Ich erläutere das Urteil – und gebe wie immer Tipps für Arbeitnehmende und Arbeitgeber.

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Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas-Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.

Lohnunterschiede bei Minijobbern: Bessere Planbarkeit ist kein Argument

Es ging um einen Rettungsassistenten, der einen Minijob hatte. Sein Arbeitgeber hat Minijobber mit nur 12 Euro Stundenlohn, Vollzeitbeschäftigte hingegen mit 17 Euro bezahlt. Das Argument: Vollzeitbeschäftigte ließen sich besser planen. Das ließ das Bundesarbeitsgericht aber nicht durchgehen: Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte (Urteil vom 18. Januar 2023, Az. 5 AZR 108/22). Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Eine gute Erläuterung bietet Legal Tribune Online.

Neue Podcast-Folge online: Zwei Missverständnisse bei der außerordentlichen Kündigung

Vor Gericht werden außerordentliche Kündigungen sehr häufig für unwirksam erklärt. Warum ist das so? Es gibt zwei maßgebliche Gründe. Diese erläutere ich in dieser Podcastfolge – und zeige auch Auswege auf. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.