Neue Podcastfolge: Arbeitnehmer haften nur begrenzt für Schäden

Beim Rückwärtsfahren auf dem Firmengelände kollidiert ein Arbeitnehmer mit einem Auto des Arbeitgebers. Doch der Arbeitnehmer muss dafür nicht in vollem Umfang haften. Ich nehme diesen Fall zum Anlass, in dieser Podcastfolge einmal die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zu erläutern. Zugrunde liegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. April 2024, Az. 2 Sa 642/23. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube (www.youtube.com/@QuidditasVerlag). Die aktuelle Folge können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Verstoß gegen Impfnachweispflicht

Eine Pflegekraft, die gegen die während der Corona-Pandemie gegen die Impfnachweispflicht verstoßen hatte, durfte keine Gehaltsnachzahlung verlangen. Und auch keinen Urlaub. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Begründet wurde das mit dem Bewohnerschutz. Allerdings hatte die Pflegekraft einen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Denn: Die Impfung sei eine höchst persönliche Angelegenheit, die Pflegekraft könne dazu nicht verpflichtet werden. Urteil des BAG vom 19. Juni 2024, Az. 5 AZR 167/23 und 5 AZR 192/23.

Urteil: Pflegehilfskräfte in Krankenhäusern haben keinen Anspruch auf Corona-Bonus

Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 23.04.2024, Az. 8 K 615/23). Die Begründung des Gerichts: § 26e Krankenhausgesetz regelt, dass die Auszahlung der Sonderzahlung nur an „Pflegefachkräfte“ zu erfolgen hat. Der Wortlaut sei eindeutig. Auch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift belege, dass der Gesetzgeber nur Pflegefachkräfte erfassen wollte. Das Gericht hat zwar angemerkt, dass man sich eine gerechtere Ausgestaltung vorstellen könne. Allerdings dürfe der Gesetzgeber eine Bonuszahlung auf einen bestimmten Personenkreis beschränken.

Neue Podcast-Folge online: Ist ein Blick aufs Handy auch nach Feierabend Pflicht?

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil veröffentlicht, das ich in dieser Podcastfolge erläutere. Es ging um einen Notfallsanitäter, der sich geweigert hatte, nach Dienstschluss auf sein Handy zu schauen. Der Arbeitgeber hatte regelmäßig Kurznachrichten zu Dienstplanänderungen versandt. Diese hat der Mitarbeiter wegen seiner Weigerung zu spät oder gar nicht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht musste also die Frage beantworten, ob der Mitarbeiter verpflichtet war, auch nach Dienstschluss noch auf sein Handy zu schauen.

Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Link

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt es hier.

Feedback

Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: kanzlei@ra-siefarth.de.

Link zum Buch

Mein Buch „Arbeitsrecht in der Pflege“ können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite gibt es auch eine Leseprobe. Darin enthalten sind Vorwort und Inhaltsverzeichnis, der Beginn der systematischen Einführung sowie die Erläuterungen zum Stichwort „Zeugnis“.