Es ging um einen Rettungsassistenten, der einen Minijob hatte. Sein Arbeitgeber hat Minijobber mit nur 12 Euro Stundenlohn, Vollzeitbeschäftigte hingegen mit 17 Euro bezahlt. Das Argument: Vollzeitbeschäftigte ließen sich besser planen. Das ließ das Bundesarbeitsgericht aber nicht durchgehen: Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte (Urteil vom 18. Januar 2023, Az. 5 AZR 108/22). Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Eine gute Erläuterung bietet Legal Tribune Online.
Arbeitsrecht
Neue Podcast-Folge online: Zwei Missverständnisse bei der außerordentlichen Kündigung
Vor Gericht werden außerordentliche Kündigungen sehr häufig für unwirksam erklärt. Warum ist das so? Es gibt zwei maßgebliche Gründe. Diese erläutere ich in dieser Podcastfolge – und zeige auch Auswege auf. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Bundesarbeitsgericht: Gleicher Lohn für Rettungsassistenten mit Minijob
Ein Arbeitgeber hatte vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten mehr Lohn bezahlt als solchen mit einem Minijob. Begründung: Die Vollzeitkräfte waren besser planbar als die Minijobber. Denn letztere durften Wünsche zur Arbeitszeit äußern und auch Vorschläge ablehnen. Da es sich aber um die gleiche Tätigkeit handelt, ist diese Differenzierung unzulässig. Auch hier gilt: Teilzeitbeschäftigte dürfen ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden, so das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Januar 2023 (Az. 5 AZR 108/22). Mehr Infos bei Legal Tribune Online.
Neue Podcastfolge online (jetzt auch auf Youtube): Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es jetzt auch auf Youtube. Nach und nach stelle ich dort auch die älteren Folgen ein.
Im aktuellen Podcast geht es um das neue Hinweisgeberschutzgesetz: Die Altenpflegerin Barbara Heinisch hatte im Jahr 2004 ihren Arbeitgeber wegen Missständen in der Pflege angezeigt. Daraufhin wurde sie gekündigt. Ihre Klage dagegen war zwar erfolgreich, gleichwohl blieb die Rechtslage für Hinweisgeber unsicher. Um das zu ändern, hat die EU eine Richtlinie erlassen, die der deutsche Bundestag soeben umgesetzt hat. Ich erläutere das neue Hinweisgeberschutzgesetz – und worauf sie als Arbeitgebende und -nehmende unbedingt achten müssen.
Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.