Klinik muss Abmahnung wegen Gefährdungsanzeige zurücknehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegekraft des Asklepios Fachklinikums in Göttingen hielt die Personalsituation auf einer Station für unzureichend. Sie machte eine Gefährdungsanzeige. Der Arbeitgeber erteilte daraufhin eine Abmahnung. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Göttingen laut einer Meldung des NDR (Jens Klemp) entschieden hat. Arbeitnehmer könnten aufgrund ihrer subjektiven Einschätzung eine Gefährdungsanzeige erstatten. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichte sie sogar dazu. Der Arbeitgeber könne gegebenenfalls mit einer Gegendarstellung reagieren. Außerdem sei die Gefährdungsanzeige nicht missbräuchlich erstattet worden.

Einsicht in Personalakte: Rechtsanwälte müssen draußen bleiben!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen (§ 83 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Die Regelung begründet jedoch keinen Anspruch des Arbeitnehmers, dazu einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht vergangene Woche entschieden (Urteil vom 12.7.2016, Az. 9 AZR 791/14). Die Richter haben dabei allerdings vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist, Kopien von der Akte anzufertigen.