Lohnunterschiede bei Minijobbern: Bessere Planbarkeit ist kein Argument

Es ging um einen Rettungsassistenten, der einen Minijob hatte. Sein Arbeitgeber hat Minijobber mit nur 12 Euro Stundenlohn, Vollzeitbeschäftigte hingegen mit 17 Euro bezahlt. Das Argument: Vollzeitbeschäftigte ließen sich besser planen. Das ließ das Bundesarbeitsgericht aber nicht durchgehen: Geringfügig Beschäftigte dürfen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit keinen geringeren Stundenlohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte (Urteil vom 18. Januar 2023, Az. 5 AZR 108/22). Die Pressemitteilung des Gerichts gibt es hier. Eine gute Erläuterung bietet Legal Tribune Online.

Neue Podcast-Folge online: Sturz auf dem Weg zum Kaffeeautomat

Eine Mitarbeiterin stürzt auf dem Weg zum Kaffeeautomat und verletzt sich. Doch sie muss um die Anerkennung als Arbeitsunfall streiten. In der ersten Instanz war sie unterlegen. Hat sie in der zweiten Instanz Erfolg? Ich erläutere das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Februar 2023 (Az. L 3 U 202/21). Vorab geht es um die Frage, warum überhaupt die Sozialgerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Urteil: Für „häusliche“ Pflegehilfe ist der Ort nicht entscheidend

Im Leitsatz des Urteils des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (17. August 2022, Az. S 5 SO 3075/17) heißt es: „Der Begriff der „häuslichen“ Pflegehilfe in § 64b SGB XII dient allein der Abgrenzung zur stationären Pflege. Für die Einstufung als häusliche Pflegehilfe kommt es also nicht auf den Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen an, sondern allein auf die Art der Leistung. Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst oder einer einzelnen Pflegekraft durchgeführt, handelt es sich um „häusliche“ Pflegehilfe – unabhängig davon, ob sie zu Hause beim Pflegebedürftigen erfolgt oder anderswo, z.B. am Arbeitsplatz.“ Mehr Infos gibt es bei Häusliche Pflege. Das Urteil im Volltext ist hier abrufbar.