Kostenloser Artikel des Monats (November): Aufsichtspflicht

Wasser kochend Blasen

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Frühjahr 2017 verstarb ein pflegedürftiger Mann an Verbrühungen, die er in einer Badewanne erlitten hatte. Die zuständige Pflegekraft eines Pflegeheims im südlichen Harz hatte die Temperatur des Badewassers nicht kontrolliert. Was aber genauso schlimm war: Sie hatte den 79-jährigen Mann nicht beaufsichtigt. Muss die Pflegekraft dafür nun haften? Ganz generell stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen müssen Pflegekräfte (aber auch die Vorgesetzten oder Träger der Pflegeeinrichtungen) bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen? Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ November 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Vorsicht bei mitgebrachtem Speiseeis!

RA Thorsten Siefarth - LogoSommerzeit ist Eiszeit. Da bringen Angehörige gerne Speiseeis in die Pflegeeinrichtungen mit. Allerdings ist bei selbstgemachtem Eis Vorsicht geboten. Denn hier besteht die Gefahr, wenn die Kühlkette nicht optimal funktioniert, dass sich Keime vermehren. Wurden gar rohe Eier verarbeitet, dann können Salmonellen den Genuss ordentlich verhageln. Pflegekräfte müssen die Gefahren im Blicke behalten und – behutsam – kontrollieren. Sie sollten vor allem über die verheerenden Folgen einer Infektion in einer Altenpflegeeinrichtung aufklären. Die Empfehlung an Angehörige sollte lauten, möglichst auf industriell hergestelltes Eis zurückzugreifen. Das ist zwar nicht so lecker, aber weniger gefährlich. Notfalls muss den Angehörigen sogar verboten werden, selbst hergestellte Eis mitzubringen.

Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften?

RA Thorsten Siefarth - LogoVor der Tür in einem Seniorenheim in Brandenburg hatte ein Bewohner einen Unfall verursacht. Der Fall bietet Anlass, einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen Heime für Unfälle von Bewohnern haften. Nachzulesen in meinem Artikel des Monats Mai (kostenloser Download, pdf, 0,1 MB).

BGH: Bei einer Organspende gibt es keine „hypothetische Einwilligung“

Zwei Personen hatten Familienangehörigen eine Niere gespendet. Seitdem litten sie an einem Fatigue-Syndrom („bleierne Müdigkeit“). Ihrem Haftungsanspruch hielten die Ärzte entgegen: Selbst wenn die Aufklärung korrekt verlaufen wäre, hätten die Spender eingewilligt (hypothetische Einwilligung). Das hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen (29.1.2018, Az. VI ZR 495/16 und VI ZR 318/17) jedoch nicht gelten lassen. Das Transplantationsgesetz sehe strenge Schutzmechanismen vor, um die Spender in einer schwierigen Situation zu schützen. Diese würden unterlaufen, wenn Ärzte sich auf eine hypothetische Einwilligung herausreden könnten.