Kein Treppenlift auf Kassenkosten: Grenze zur Komfortleistung überschritten

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hessen macht deutlich, wo die Leistungspflicht der Pflegekasse beim Thema Treppenlift endet: Wer in seiner Wohnung eine vollständig nutzbare Etage hat, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss für einen Lift in weitere Stockwerke – selbst wenn dies die Selbstständigkeit fördern würde.

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Endlich Pflege gesichert: Gericht zwingt Amt zu Sofortzahlung von 29.000 Euro

Das Sozialgericht Berlin hat kürzlich ein klares Zeichen gesetzt. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg wurde verurteilt, einer pflegebedürftigen Frau umgehend mehr als 29.000 Euro für ausstehende Pflegekosten zu zahlen. Die Leistungen waren trotz Bewilligung monatelang nicht gezahlt worden, sodass der Pflegedienst mit Kündigung drohte. Dies teilte der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit.

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Bundessozialgericht: Kein Rentenzuschuss bei Pflege französischer Angehöriger

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Personen, die einen Angehörigen pflegen, einen Zuschuss zu ihrer Rentenversicherung. Dieses Geld wird von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt. In einem aktuellen Fall ging es um einen Mann, der seine beiden Eltern gepflegt hatte. Diese waren jedoch ausschließlich in Frankreich versichert. Die obersten Sozialrichter:innen lehnten es ab, dass der klagende Mann in Deutschland einen Zuschuss zur Rentenversicherung verlangen darf. Dafür bleibt allein das Heimatland der Eltern, also Frankreich, zuständig. [Quelle: Pressemitteilung des Bundessozialgerichts vom 12.12.2025 zur Entscheidung vom 11.12.2025, Az. B 10/12 R 4/23 R]

Neu: Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege jetzt leichter

Seit dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengeführt. Bei der Verhinderungspflege springt eine Vertretung für die verhinderte private Pflegeperson ein. Bei der Kurzzeitpflege benötigt eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum vollstationäre Pflege. Bislang war eine Kombination beider Leistungen kompliziert. Nun können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das gemeinsame Budget flexibel und je nach ihren individuellen Bedürfnissen für die jeweiligen Leistungen einsetzen. Die Neuregelung soll pflegenden Angehörigen die Organisation von Auszeiten erheblich erleichtern und bürokratische Hürden abbauen. Zusätzlich wird die Höchstdauer für Verhinderungspflege auf acht Wochen erhöht und die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Nach jeder Inanspruchnahme erhalten Pflegebedürftige eine Übersicht über das verbrauchte Budget.

Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote nach Landesrecht informieren

Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend zu beraten. Dies gilt auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung) geregelt sind. Sondern auch auf Unterstützungsangebote, für die eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 30. August 2023, Az. B 3 P 4/22 R). Darüber hinaus haben die Richter klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kasse für Beratungsfehler haften muss.

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Pflegegeld weitergeben: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Wenn Pflegegrad 2 vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Zahlt die Kasse dieses aus, so leiten Pflegebedürftige es häufig an private Pflegepersonen weiter. Doch dürfen Pflegebedürftige damit auch Personen beschenken, die gar keine Pflegeleistungen erbringen? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die das Pflegegeld von einem Pflegebedürftigen erhalten: Müssen sie es womöglich versteuern? Wird es gar bei Sozialleistungen und Unterhalt angerechnet? All diese Fragen beantwortet dieser Beitrag. Und zum Schluss gibt es noch einen wichtigen Praxistipp.

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