Während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus bekommen Pflegebedürftige für maximal 28 Tage Pflegegeld (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Dadurch soll eine Doppelzahlung vermieden werden. Denn bei stationärer Versorgung besteht kein Bedarf an häuslicher Pflege. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Osnabrück auch dann, wenn im Krankenhaus die ständige Präsenz einer Pflegeperson notwendig ist (Urteil vom 7. September 2021, Az. S 14 P 16/19). Konkret ging es um ein behindertes Kind mit einer komplexen Erkrankung, das auf eine Spenderherzoperation wartete. Dazu war laut Auskunft der Eltern deren ständige Präsenz erforderlich gewesen – fast ein Jahr lang. Das Gericht erkannte die schwierige Situation durchaus an, begründet seine Entscheidung aber damit, dass das Gesetz individuelle Umstände nicht berücksichtige. Deswegen führten Minderjährigkeit, Behinderung des Pflegebedürftigen oder ein langer Krankenhausaufenthalt nicht zu einer anderen Einschätzung. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.
Pflegeversicherungsrecht
Hilfsmittel künftig ohne ärztliche Verordnung möglich
Pflegefachkräfte können künftig Empfehlungen zur Hilfsmittel-Versorgung abgeben. Eine ärztliche Verordnung ist dann nicht mehr notwendig. So steht es im neuen Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Nähere Erläuterungen gibt es hier: https://t.co/4v1YCWci5F
— RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) July 20, 2021
Anziehen von Kompressionsstrümpfen im Heim: Externe Fachkräfte notwendig?

Eine Ärztin hatte ihrem Patienten das tägliche Anziehen von Kompressionsstrümpfen verordnet. Dieser lebt jedoch in einem Heim für Menschen mit Behinderung. Deswegen hatte die Kasse es abgelehnt, die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst zu übernehmen. Das Anziehen könne das Heim erledigen. Der Patient hat dagegen geklagt und in erster und zweiter Instanz verloren. Das Bundessozialgericht hat die Urteile jedoch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen (7. Mai 2020, Az. B 3 KR 4/19 R). Es müsse genau geklärt werden, ob das Heimpersonal dazu in der Lage ist. Insbesondere in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen des Patienten. Jedenfalls sei das Anziehen von Kompressionsstrümpfen nicht mit dem Anziehen von Thrombosestrümpfen vergleichbar. So hatte noch die Vorinstanz argumentiert.
Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung: Fast schon eine Revolution!

An sich berichte ich hier nur über bereits verabschiedete Gesetze für die Pflege. Und über Rechtsprechung dazu. Selten über Gesetzesvorhaben, noch weniger über Gutachten zu Gesetzesvorhaben. Nun mache ich eine Ausnahme. Am Mittwoch hat der renommierte Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang das Gutachten „Pflegewelt ohne Sektoren“ vorgestellt. Bereits sein erstes, im Mai 2017 vorgelegtes, Gutachten hatte einen enormen Einfluss auf die Reformdiskussion. Nun folgt das zweite Werk, in Auftrag gegeben von der Initiative „Pro-Pflegereform“. Kernthese: Erst mit einem radikalen Abbau der Sektoren und der bürokratischen Zuordnung der Menschen in eine ambulante oder stationäre Welt kann der Paradigmenwechsel wirklich gelingen. Mehr lesen
Rollläden gegen die Hitze: Pflegekasse muss elektrische Umrüstung aber nicht bezahlen
Eine 88-jährige Dame (Pflegegrad 2) beantragte bei ihrer Pflegekasse die Übernahme der Kosten zur Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb. Die Hitze im Sommer sei wegen ihrer Herzschwäche lebensbedrohlich. Doch das Sozialgericht Mannheim wies die Klage mit Gerichtsbescheid vom 20. Juni 2019 ab (Az. S 11 P 734/19, noch nicht rechtskräftig). Zwar sehe § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor. Die Ausstattung von Fenstern mit Rollläden gehöre grundsätzlich aber nicht dazu. Sie dienten einem gehobenen Wohnkomfort. Die Maßnahme sei auch im Einzelfall der Klägerin nicht zur Linderung von Beschwerden aufgrund der Erwärmung der Wohnung erforderlich. Der Ortstermin habe ergeben, dass Wohn- und Schlafzimmer jedenfalls teilweise bereits mit elektrischen Rollläden ausgestattet seien. Die Klägerin könne in Räume ausweichen, in denen sie die Rollläden selbständig bedienen könne.
Pflege-TÜV: So werden die Ergebnisse dargestellt
Schon länger stehen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) fest, nach denen in stationären Pflegeeinrichtung der neue Pflege-TÜV durchgeführt wird. Es hat dann noch etwas gedauert, bis auch beschlossen war, wie die Informationen und Ergebnisse nach außen dargestellt werden. Und dann hat es nochmal etwas gedauert, bis die sogenannte „Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege“ (QDVS) auch tatsächlich veröffentlicht wurde. Jetzt ist es soweit. Nun ist klar: Zunächst erhält der Nutzer einen kompakten Gesamtüberblick über die Bewertung von Versorgungsergebnissen mit Hilfe der Indikatoren. Das sind dann etwa so aus.

Anschließend gibt es in detaillierter Form Erläuterungen zu den Versorgungsergebnissen. Auch hier ein Beispiel – und zwar zum Indikator „Erhalt der Mobilität“.

Alle Dokumente, MuG sowie QDVS, finden sich auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege.