Die Bundesregierung billigte am 2. Juni 2021 die Gesetzespläne von Gesundheitsminister Spahn. Ab September 2022 sollen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen müssen. Die Zuzahlungen der Pflegebedürftigen für die Pflege im Heim (Eigenanteil) soll gedeckelt werden. Gegenfinanzierung: Bund zahlt ab 2022 einen Zuschuss von jährlich einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung. Und: (kinderlose) Versicherte müssen 0,1 Punkte mehr an Beitrag für die Pflegeversicherung entrichten. Mehr Infos bei der Tagesschau.
Pflegeversicherung
Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung: Fast schon eine Revolution!
Kabinett beschließt Erhöhung der Pflege-Beiträge um 0,5 Prozentpunkte
Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Der Beitrag soll zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (für Kinderlose auf 3,3 Prozent) steigen. Die Anhebung führt zu Mehreinnahmen der Pflegeversicherung von 7,6 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2022 soll der Beitragssatz stabil bleiben. Allerdings hatte bereits der vorherige Gesundheitsminister Herman Gröhe (CDU) im vergangenen Jahr ein ähnliches Versprechen abgegeben. Dieses wurde nunmehr von dem aktuellen Minister, Jens Spahn (CDU), kassiert. Die Opposition kritisiert, dass die Erhöhung nicht reichen wird. Außerdem gibt es Stimmen, die steuerliche Zuschüsse fordern.
Sechster Pflegebericht der Bundesregierung vom Kabinett beschlossen
Eigentlich geht es in dem Bericht nicht um die Pflege schlechthin, sondern „nur“ um einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Situation der Pflegeversicherung in Deutschland. So hat das Bundeskabinett gestern den Sechsten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung (pdf, 1,9 MB) beschlossen. Erfasst ist ein Zeitraum von 2011 bis 2015. Er endet also kurz vor Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsinstruments.