Seit dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengeführt. Bei der Verhinderungspflege springt eine Vertretung für die verhinderte private Pflegeperson ein. Bei der Kurzzeitpflege benötigt eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum vollstationäre Pflege. Bislang war eine Kombination beider Leistungen kompliziert. Nun können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 das gemeinsame Budget flexibel und je nach ihren individuellen Bedürfnissen für die jeweiligen Leistungen einsetzen. Die Neuregelung soll pflegenden Angehörigen die Organisation von Auszeiten erheblich erleichtern und bürokratische Hürden abbauen. Zusätzlich wird die Höchstdauer für Verhinderungspflege auf acht Wochen erhöht und die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Nach jeder Inanspruchnahme erhalten Pflegebedürftige eine Übersicht über das verbrauchte Budget.