Zum 1. Juli 2022 sind Änderungen der „Maßstäbe und Grundsätze“ in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Die „Maßstäbe und Grundsätze“ regeln die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI. Mit den aktuellen Änderungen wurden Anpassungen an der statistischen Plausibilitätskontrolle vorgenommen. Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege hat dazu akutell die FAQ (häufig gestellte Fragen) veröffentlicht.
Qualitätssicherung
Pflegeeinrichtungen: Erhebung von Indikatoren aufgeschoben
Qualitätskennzahlen (Indikatoren) geben an, ob eine Einrichtung im Vergleich zu anderen Einrichtungen besser oder schlechter ist. Von der Pflicht zu deren Erhebung sind Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März entbunden. So sieht es eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Weitere Erläuterungen finden sich in den FAQ des aQua-Instituts. Danach haben Pflegeeinrichtungen nun die folgenden Optionen:
- eine Regelerhebung für verbindliche Stichtage vor dem 1. April 2021 auf freiwilliger Basis durchzuführen und/oder
- eine (oder mehrere) Erhebungen ohne Veröffentlichung durchzuführen oder
- keine Erhebung durchzuführen.
Pflege-TÜV: So werden die Ergebnisse dargestellt
Schon länger stehen die neuen „Maßstäbe und Grundsätze“ (MuG) fest, nach denen in stationären Pflegeeinrichtung der neue Pflege-TÜV durchgeführt wird. Es hat dann noch etwas gedauert, bis auch beschlossen war, wie die Informationen und Ergebnisse nach außen dargestellt werden. Und dann hat es nochmal etwas gedauert, bis die sogenannte „Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege“ (QDVS) auch tatsächlich veröffentlicht wurde. Jetzt ist es soweit. Nun ist klar: Zunächst erhält der Nutzer einen kompakten Gesamtüberblick über die Bewertung von Versorgungsergebnissen mit Hilfe der Indikatoren. Das sind dann etwa so aus.

Anschließend gibt es in detaillierter Form Erläuterungen zu den Versorgungsergebnissen. Auch hier ein Beispiel – und zwar zum Indikator „Erhalt der Mobilität“.

Alle Dokumente, MuG sowie QDVS, finden sich auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege.
Umstellung „Pflege-TÜV“: 1000 Euro Zuschuss für jede Pflegeeinrichtung!
Gerade läuft in stationären Pflegeeinrichtungen die Umstellung auf den neuen „Pflege-TÜV“ an. Im Herbst 2019 soll es losgehen. Das bedeutet einigen Aufwand für die Pflegeeinrichtungen. Vor allem, um die in Zukunft notwendige Erhebung der indikatorenbezogenen Daten vorzubereiten. Dazu werden auch Schulungsmaßnahmen notwendig sein. Immerhin: Jede Pflegeeinrichtung erhält 1.000 Euro Zuschuss dafür. So steht es in § 114b Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch XI. Unbedingt beantragen! Update 01.06.2019: Ein Antrag scheint nicht notwendig. Der Zuschuss wird offenbar automatisch von den Kassen ausbezahlt. Die Buchhaltung in Pflegeeinrichtungen sollte also Bescheid wissen, woher das Geld kommt. 🙂
Pflege-TÜV: Es wird keine Noten mehr geben
Der Pflege-TÜV besteht ab Januar 2020 aus zwei Teilen:
- Ermittlung der Ergebnisqualität durch die Pflegeeinrichtungen. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis von einer Datenclearingstelle auf Plausibilität geprüft. Beispiel für einen Indikator: Erhalt der Selbständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege).
- Externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft (und nicht die Erfüllung festgelegter Kriterien). Beispiel: Unterstützung bei der Körperpflege. Die Ergebnisse werden anhand eines vierstufigen Bewertungsschemas mit Quadraten dargestellt.
Die Ergebnisse dieser internen und externen Ermittlungen werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Die bisherige Gesamtnote wird es nach dem neuen System nicht mehr geben.
„Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationär“ liegen vor
Es hat ziemlich lange gedauert, den neuen Pflege-TÜV in die Tat umzusetzen. Nachdem die „Maßstäbe und Grundsätze“ verabschiedet und genehmigt wurden, ist das Gleiche nun auch mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) passiert. Am 21. Februar 2019 wurden sie vom Bundesgesundheitsministerium gebilligt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft. Pflegeeinrichtungen sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Weitere Infos inklusive Downloadmöglichkeit für die neue QPR gibt es beim Medizinischen Dienst.