Pflege-TÜV: Es wird keine Noten mehr geben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Pflege-TÜV besteht ab Januar 2020 aus zwei Teilen:

  • Ermittlung der Ergebnisqualität durch die Pflegeeinrichtungen. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis von einer Datenclearingstelle auf Plausibilität geprüft. Beispiel für einen Indikator: Erhalt der Selbständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege).
  • Externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft (und nicht die Erfüllung festgelegter Kriterien). Beispiel: Unterstützung bei der Körperpflege. Die Ergebnisse werden anhand eines vierstufigen Bewertungsschemas mit Quadraten dargestellt.

Die Ergebnisse dieser internen und externen Ermittlungen werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung veröffentlicht. Die bisherige Gesamtnote wird es nach dem neuen System nicht mehr geben.

„Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationär“ liegen vor

Es hat ziemlich lange gedauert, den neuen Pflege-TÜV in die Tat umzusetzen. Nachdem die „Maßstäbe und Grundsätze“ verabschiedet und genehmigt wurden, ist das Gleiche nun auch mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) passiert. Am 21. Februar 2019 wurden sie vom Bundesgesundheitsministerium gebilligt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft. Pflegeeinrichtungen sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Weitere Infos inklusive Downloadmöglichkeit für die neue QPR gibt es beim Medizinischen Dienst.

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität gem. § 113 SGB XI veröffentlicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgesundheitsminister hat die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind sie verbindlich. Sie können auch über die Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege heruntergeladen werden. Die Maßstäbe und Grundsätze traten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 12.2.2019.

Wohin damit? Leitfaden zum Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern

RA Thorsten Siefarth - LogoOpioidhaltige Pflaster enthalten noch bis zu 70 Prozent der ursprünglichen Wirkstoffmenge. Abhängige suchen die Pflaster im Müll von Kliniken, Heimen und Hospizen, kochen sie aus und injizieren den Wirkstoff. Die Droge ist mittlerweile für zahlreiche Todesfälle unter Drogenabhängigen verantwortlich. Die Entsorgung der Pflaster ist bisher gesetzlich nicht geregelt. Die Unsicherheit ist groß, wie mit gebrauchten Schmerzpflastern umzugehen ist. Angesichts der Gefahren empfiehlt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Einrichtungsleitungen und Pflegedienstbetreibern, innerbetriebliche Anweisungen vorzugeben. Dazu hat der Verband einen „Leitfaden für den Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern“ verfasst. Dieser kann als Download (pdf, 0,5 MB) abgerufen oder kostenlos im DBfK-Shop bestellt werden. Die Broschüre richtet sich an Betroffene, pflegende Angehörige, aber auch an Pflegefachpersonen in Kliniken, Heimen und in der häuslichen Pflege.