„Qualitätsprüfungs-Richtlinien vollstationär“ liegen vor

Es hat ziemlich lange gedauert, den neuen Pflege-TÜV in die Tat umzusetzen. Nachdem die „Maßstäbe und Grundsätze“ verabschiedet und genehmigt wurden, ist das Gleiche nun auch mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) passiert. Am 21. Februar 2019 wurden sie vom Bundesgesundheitsministerium gebilligt. Sie treten am 1. November 2019 in Kraft. Pflegeeinrichtungen sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten. Weitere Infos inklusive Downloadmöglichkeit für die neue QPR gibt es beim Medizinischen Dienst.

Gute Pflege? Schlechte Pflege? Was stimmt denn jetzt?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Antwort geben soll der 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Laut Pflege-Qualitätsbericht gibt es vor allem Mängel in der Heimversorgung, bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheits-entziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht. Die Ergebnisse im Detail (inkl. Download des Berichts) liefert der MDS auf seiner Webseite.

Individuelle Gesundheitsleistungen: Viele nutzen nichts, kosten den Patienten aber!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Gesetzgeber definiert, welche Leistungen einer Krankenkasse angemessen sind. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gehen darüber hinaus. Wünscht der Patient sie dennoch, so muss er sie selbst bezahlen. Das Spektrum reicht von Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft über Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung bis hin zur Bestimmung des Immunglobin G gegen Nahrungsmittel. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) hat diese Leistungen untersucht und kommt zu dem Ergebnis: Drei Viertel der Patienten fühlen sich nicht ausreichend über mögliche Schäden informiert. Außerdem sei der Nutzen beim überwiegenden Teil solcher Leistungen fraglich, häufig überwiege auch das Schadensrisiko. Informationen zu den individuellen Gesundheitsleistungen bietet der IGeL-Monitor.

Individuelle Gesundheitsleistungen (iGeL): Vorher gut informieren!

RA Thorsten Siefarth - LogoJeder zweite Patient bekommt beim Arztbesuch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Die meisten dieser Selbstzahlerleistungen haben nach wissenschaftlicher Bewertung des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) keinen nachweisbaren Nutzen oder sie schaden. Um Versicherten eine fundierte Entscheidungshilfe zu bieten, betreibt der MDS seit drei Jahren das Internet-Portal www.igel-monitor.de . Zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzer greifen auf dieses Portal bislang zurück. Mehr lesen