Gute Pflege? Schlechte Pflege? Was stimmt denn jetzt?

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Antwort geben soll der 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts, der heute vom GKV-Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in Berlin vorgestellt wurde. Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin Verbesserungsbedarf. Laut Pflege-Qualitätsbericht gibt es vor allem Mängel in der Heimversorgung, bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen sind bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheits-entziehenden Maßnahmen zu verzeichnen. Erstmals werden Ergebnisse aus den Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege veröffentlicht. Die Ergebnisse im Detail (inkl. Download des Berichts) liefert der MDS auf seiner Webseite.

Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) beschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoAb Januar 2018 werden die Medizinischen Dienste zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Qualitätsprüfung von ambulanten Pflegediensten übernehmen. Das betrifft vor allem Pflegedienste, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Also Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung sondern von der Krankenversicherung bezahlt werden. Es geht insbesondere um Leistungserbringer, die außerklinische Intensivpflege anbieten. Zur Vorbereitung dieser Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen wurde die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) erarbeitet.

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Neuer Pflege-TÜV verzögert sich

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Vorarbeiten zum neuen Pflege-TÜV verzögern sich. Eigentlich sollten die neuen Instrumente für die Prüfung von Pflegeunternehmen schon längst vorliegen. Das regelt jedenfalls § 113b SGB XI. Doch daraus wird wohl nichts. Die Erarbeitung des neuen Systems dauere länger als vorgesehen, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Peter Pick, der Frankfurter Rundschau. Erst Mitte 2018 sollen die Vorarbeiten abgeschlossen sein, dann folge die Pilotierungsphase. Frühestens 2019 ist mit der Einführung zu rechnen. Außerdem soll es wohl keine Noten mehr geben.

MDK prüft sich selbst – und legt jetzt Bericht vor

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen standardisiert und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Erfahrene Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfer eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung. In 95 Prozent dieser Audits stimmen die Ergebnisse von Prüfer und Auditor überein.

Wer mehr erfahren will, der kann sich den Ergebnisbericht 2014 (pdf) sowie das Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2015 (pdf) anschauen.