Bei medizinischen Untersuchungen besteht Recht auf Begleitperson

Bei einer gerichtlich angeordneten medizinischen Untersuchung darf die zu begutachtende Person grundsätzlich eine Begleitperson ihres Vertrauens hinzuziehen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. Oktober 2022 (Az. B 9 SB 1/20 R). Zwar ging es in dem Fall um die Herabsetzung des Grades der Schwerbehinderung. Gleichwohl kann die Entscheidung auf viele andere Bereiche übertragen werden: Etwa auf Untersuchungen im Betreuungsrecht, bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst (Feststellung des Pflegegrades) oder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Außerdem wird aus dem Urteil noch ein zweiter Aspekt deutlich: Bei gerichtlich angeordneten Untersuchungen ist der Gutachter ist nicht befugt, eine Begleitperson auszuschließen oder bei ihrer Anwesenheit die Begutachtung abzulehnen. Dieses Recht steht allein dem Gericht zu. Und das auch nur dann, wenn die Begutachtung ansonsten gefährdet wäre.

Auf die Entscheidung weist die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hin und erläutert den Richterspruch auf ihrer Webseite. Das Bundessozialgericht hat dazu eine kurz zusammenfassende Terminvorschau und einen Terminsbericht veröffentlicht.

ZQP-Ratgeber hilft, gute Pflege zu erkennen

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut einer repräsentativen Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) wünscht sich die überwiegende Mehrheit der Deutschen (96 Prozent), im Bedarfsfall verlässliche Informationen über die Qualität von professionellen Pflegeangeboten zu bekommen. Allerdings ist es für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen oftmals schwer nachzuvollziehen, ob die mit einem ambulanten Pflegedienst vereinbarten Leistungen fachlich richtig und angemessen sind. Damit sie dies künftig besser einschätzen können, hat das ZQP den Ratgeber „Gute Pflege erkennen“ entwickelt. Er fasst verbrauchergerecht zusammen, was in fachlichen Leitlinien und verschiedenen ethischen und rechtlichen Dokumenten festgehalten ist.

Aktualisierte Leitlinie zu Harninkontinenz: Toilettentraining besonders wichtig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Arbeitsgruppe Inkontinenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat Studien zur Harninkontinenz zusammengetragen, gesichtet und mit Blick auf die Anwendung auf ältere Patienten bewertet – und die Ergebnisse in einer aktualisierten Leitlinie zu Harninkontinenz veröffentlicht. Diese hat nun den S2e-Status der zertifizierenden Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erhalten. Damit ist offiziell bestätigt, dass eine systematische Evidenz-Recherche stattgefunden hat. Mehr lesen

Weisse Liste: Neue Auswertung des Pflege-TÜV

RA Thorsten Siefarth - LogoDie sogenannten Pflegenoten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Deutschland haben in ihrer derzeitigen Form kaum Aussagekraft. Eine neue Auswertung der Ergebnisse aus dem „Pflege-TÜV“ soll Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparenter machen. Das unabhängige Vergleichsportal www.weisse-liste.de, ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen, will mehr Orientierung bei der schwierigen Entscheidung für eine geeignete Pflegeeinrichtung bieten. Mehr lesen