Bundessozialgericht: Kasse muss häusliche Krankenpflege trotz Krankenhausaufenthalts zahlen

Der Kläger musste rund um die Uhr versorgt werden. Dazu hatte er die häusliche Pflege in Absprache mit der Krankenkasse im Arbeitgebermodell selbst organisiert. Die Kosten für die Assistenzkräfte wurden von der Kasse grundsätzlich übernommen. Im Mai und Juni 2013 war der Kläger jedoch zu einem Krankenhausaufenthalt gezwungen. Die Kasse hat es für diese Zeit abgelehnt, die Kosten der häuslichen Krankenpflege zu übernehmen. Wie die Vorinstanzen so hat nun auch das Bundessozialgericht dem Kläger Recht gegeben und die Kasse zur Kostenübernahme verpflichtet (Urteil vom 10. November 2022, Az. B 3 KR 15/20 R). Entscheidend sei, so das Gericht, dass die häusliche Krankenpflege nur durch die im Arbeitgebermodell beschäftigten Pflegekräfte bedarfsdeckend organisiert werden konnte. Terminvorschau und -bericht gibt es hier. Das Urteil lässt sich hier abrufen.

Bundessozialgericht: Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept

Krankenkassen dürfen bei Vorliegen schwerer Erkrankungen die Verordnung von Cannabis zur Krankenbehandlung nur genehmigen, wenn der behandelnde Arzt hierfür eine besonders sorgfältige und umfassende Einschätzung abgegeben hat. Sind diese hohen Anforderungen erfüllt, so darf die Krankenkasse das Ergebnis der ärztlichen Abwägung nur darauf hin überprüfen, ob dieses völlig unplausibel ist. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November entscheiden. Die Pressemitteilung gibt es hier

Zur Begutachtung darf Betroffener Vertrauensperson mitnehmen

Wer in einem Sozialgerichtsverfahren ärztlich begutachtet werden soll, dem steht es frei, dazu eine Vertrauensperson mitzunehmen. Nur ausnahmsweise kann das Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnen, insbesondere wenn das für eine unverfälschte Beweiserhebung erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (27.10.2022, Az. B 9 SB 1/20 R). Mehr Infos gibt es in dem Terminsbericht des Gerichts.

Pflegedienst kann rückwirkend Vergütungsvereinbarung verlangen

Für häusliche Krankenpflege ist im Idealfall ein Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung notwendig. Aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (14. Juli 2022, Az. B 3 KR 1/22 R) ergibt sich aber: Wenn kein Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde, dann kann – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Pflegedienst für einen zurückliegenden Zeitraum (!) eine Vergütungsvereinbarung verlangen. Ganz generell gilt: Sowohl Versorgungsverträge als auch Vergütungsvereinbarungen können rückwirkend abgeschlossen werden. Das relative komplexe Verfahren sowie das Urteil werden hier näher erläutert.