Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität gem. § 113 SGB XI veröffentlicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesgesundheitsminister hat die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der vollstationären Pflege“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind sie verbindlich. Sie können auch über die Webseite der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege heruntergeladen werden. Die Maßstäbe und Grundsätze traten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 12.2.2019.

Qualitätssicherung in der Intensivpflege: Erste bundesweite Regelung vereinbart

RA Thorsten Siefarth - LogoSoeben wurde die erste bundesweit verbindliche Regelung zur Qualität der Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Vertragspartner sind die Ersatzkassen zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Die neue Vereinbarung regelt die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst. Dieser muss beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut oder Ähnliches vorweisen können. Außerdem muss er an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.

Neuer Praxisleitfaden: Qualitätsstandards für geschlossen geführte Heimeinrichtungen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bezirk Oberbayern hat zwei neue Praxisleitfäden herausgebracht. Der Titel: Qualitätsstandards für geschlossen geführte Heimeinrichtungen zur Versorgung von erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen / seelischen Behinderungen (SGB XII).

  • Band I: Allgemeiner Teil, Qualitätsstandards und Empfehlungen, 94 Seiten (kostenloser Download hier (pdf))
  • Band II: Praxisleitfaden zur Durchführung der geschlossenen Unterbringung nach § 1906 BGB – Lockerung von Zwangsmaßnahmen, 90 Seiten (kostenloser Download hier (pdf))

MDK prüft sich selbst – und legt jetzt Bericht vor

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Medizinischen Dienste überprüfen die Qualität der pflegerischen Versorgung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Damit die Qualitätsprüfungen standardisiert und bundesweit einheitlich erfolgen, finden bei den Medizinischen Diensten und beim PKV-Prüfdienst (Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung) Qualitätssicherungsmaßnahmen statt. Erfahrene Prüfer begleiten als Auditoren die Prüfer eines anderen Medizinischen Dienstes bei einer Qualitätsprüfung und blicken ihnen über die Schulter. Gleichzeitig bewerten die Auditoren parallel die Versorgungsqualität in der Pflegeeinrichtung. In 95 Prozent dieser Audits stimmen die Ergebnisse von Prüfer und Auditor überein.

Wer mehr erfahren will, der kann sich den Ergebnisbericht 2014 (pdf) sowie das Konzept zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen 2015 (pdf) anschauen.