Seit 1. Oktober gilt in Bayern ein neuer Rahmenvertrag für die Tagespflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDer neue Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Pflegeanbieter regelt Personalstandards und Fahrtkostenübernahmen, trifft Aussagen zur sinnvollen Größe einer Tagespflege und sorgt vor allem für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mit. Die Gründung einer Tagespflege werde deutlich einfacher, erklärt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz. „Für einen Träger wird die Zulassung einer neuen Tagespflege durch festgelegte Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Versorgungsvertrags planbarer. Auch die Pflegebedürftigen und ihre Familien erhalten mehr Sicherheit: Eine neu vereinbarte Platzfreihaltegebühr sichert dem Pflegebedürftigen auch bei kurzfristigen persönlichen Planänderungen den Platz.“ Der bpa ist der Auffassung, dass durch den neuen Rahmenvertrag deutlich mehr dringend benötigte Tagespflegeangebote für pflegebedürftige Menschen entstehen. Pflegende Angehörige würden ebenso entlastet wie Pflegedienste. Außerdem könnten Pflegebedürftige länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben.

Qualitätssicherung in der Intensivpflege: Erste bundesweite Regelung vereinbart

RA Thorsten Siefarth - LogoSoeben wurde die erste bundesweit verbindliche Regelung zur Qualität der Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Vertragspartner sind die Ersatzkassen zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Die neue Vereinbarung regelt die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst. Dieser muss beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut oder Ähnliches vorweisen können. Außerdem muss er an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sollen zudem mit Unterstützung des Pflegedienstes in die Lage versetzt werden, krankenpflegerische Maßnahmen ganz oder teilweise zu übernehmen.

Fachkraftquote abschaffen? Heftige Diskussion!

RA Thorsten Siefarth - LogoBereits im August 2017 rüttelte Erwin Rüddel, pflegepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, an der Fachkraftquote von 50 Prozent. Sein Vorschlag: Zehn Prozent der Fachkraftquote könne ersetzt werden durch mindestens zweijährig ausgebildete Pflegekräfte. Nun hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) nachgelegt und damit eine heftige Diskussion ausgelöst. Dessen Präsident Bernd Meurer sagte vor einer Woche, „dass das derzeitige System von festen Fachkraftquoten nicht zu halten ist.“ Und weiter: „Jede gut ausgebildete und klug eingesetzte Hilfskraft unterstützt Pflegebedürftige besser als eine Fachkraft, die nicht da ist.“ Der nordrhein-westfälische bpa-Landesvorsitzende Christof Beckmann legte vor wenigen Tagen nach. Er kritisiert: „50 Prozent Fachkräfte sind nicht wissenschaftlich fundiert, sondern eine rein politische ,Wohlfühlquote‘.“ Beckmann fordert eine ehrlichere Diskussion und verlangt, man solle Kritikern nicht unterstellen, sie wollten die Qualität absenken.

Betreuung von Pflegebedürftigen: Jetzt macht München auch mit!

RA Thorsten Siefarth - LogoGanz Bayern, mit Ausnahme der Landeshauptstadt, hatte sich auf die Umsetzung der Änderungen des Pflegeversicherungsgesetzes geeinigt. Mit dieser Einigung wurden neue Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, ermöglicht. Dazu gehören zum Beispiel die Begleitung beim Einkaufen oder beim Friedhofsbesuch. Auf Druck der Pflege und der Selbstverwaltung schloss sich die Landeshauptstadt der landesweiten Vereinbarung nun letztlich doch noch an. Was allerdings zu Problemen führen kann. Mehr lesen