Wenn ein geliebter Mensch aufgrund von Krankheit oder Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ist es oft der Wunsch von Familienangehörigen, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Doch was passiert, wenn es in der Vergangenheit zu Konflikten gekommen ist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Betreuung
Neue Podcast-Folge: Zwangsweise Unterbringung für eine Übergangszeit
In meinem Podcast „Betreuungsrecht in der Pflege“ geht es um folgende Situation: Eine betreute Person wird zwangsweise in die geschlossene Abteilung eines Pflegeheims eingewiesen. Das Landgericht hält die Genehmigung des Amtsgerichts für rechtswidrig. Dennoch beendet es die Unterbringung nicht sofort, sondern lässt sie für eine Übergangszeit von gut zwei Monaten weiterlaufen. Ist das rechtens? Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden. Den Podcast „Betreuungsrecht in der Pflege“ gibt es in vielen Podcast-Apps und auf Youtube. Auf dieser Internetseite können Sie immer die aktuelle Folge anhören.
Kleine Verfehlungen eines Betreuers
Kleinere Verfehlungen eines Betreuers dürfen nicht zu dessen Entlassung durch das Betreuungsgericht führen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschluss vom 15. September 2021, Az. XII ZB 317/21). Es ging um einen Betreuer der hie und da mal Rechnungen, auch eine Heimrechnung, zu spät beglichen hatte. Gleichwohl sagen die Richter:innen: Für eine Entlassung muss nicht unbedingt eine konkrete Schädigung vorliegen, eine Gefährdung reiche. Außerdem dürften die Betreuungsgerichte auch auf Verfehlungen zurückgreifen, die ein Betreuer bei anderen Betreuungen begangen habe. Selbst nach diesen Maßstäben hat es in dem konkreten Fall vor dem BGH jedoch nicht gereicht, um den Betreuer zu entlassen. Bei kleineren Verfehlungen müssten Betreuungsgerichte zunächst Mittel der Aufsicht und Weisungen einsetzen. Hier das Urteil im Volltext.
Zwangsweise Medikation eines dementen Mannes: Bundesverfassungsgericht lehnt Entscheidung darüber ab
Ein demenziell Erkrankter benötigt gegen Wahnvorstellungen Medikamente. Diese lehnt er jedoch ab. Eine zwangsweise Medikation käme jedoch nur in einem Krankenhaus in Frage, sagt das Betreuungsgericht unter Berufung auf § 1906a BGB. Das wäre für den Mann jedoch nicht zielführend, da sich sein Zustand dort verschlechtern würde. Die Betreuerin des Mannes legt daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese am 2. November 2021 allerdings nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1575/18). Es seien noch zu viele Fragen offen, die zunächst die unteren Gerichte klären müssten. Eine gute Erläuterung der Entscheidung des BVerfG gibt es bei Legal Tribune Online. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts steht hier.