Schließt früheres Fehlverhalten Angehörige als Betreuer aus?

Wenn ein geliebter Mensch aufgrund von Krankheit oder Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ist es oft der Wunsch von Familienangehörigen, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Doch was passiert, wenn es in der Vergangenheit zu Konflikten gekommen ist? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine wegweisende Entscheidung getroffen.

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Neuer Podcast: Betreuungsrecht in der Pflege

Zum meinem aktuell erschienenen Buch „Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das Betreuungsrecht in der Pflege“ habe ich einen Podcast gestartet. In jeder Folge stelle ich aktuelle Gesetze und Urteile vor. Ebenso Themen, die in der pflegerischen Praxis rund um Betreuungen immer wieder eine Rolle spielen. Aktuell, anschaulich und praxisnah. In der ersten Folge geht es um die umfassende Novellierung des Betreuungsrechts. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft. Ich erläutere die wichtigsten Änderungen. Immer mit Blick auf die Pflege. Den Podcast gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube. Die aktuelle Folge können Sie auch auf dieser Webseite anhören (siehe rechts bzw. unten).

Tochter wehrt sich erfolgreich gegen Abschaltung lebenserhaltender Maschinen

Arzt und Betreuer sind sich aufgrund einer Patientenverfügung einig: Eine 75-jährige Frau will die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen. Doch die Tochter der Patientin sieht das anders und wendet sich an das Betreuungsgericht. Dieses weist die Tochter allerdings mit einem einfachen Schreiben ab. Daraufhin wendet sie sich an das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht – wenige Stunden vor dem geplanten Abschalten der Maschinen. Das Gericht entscheidet schnell: Die Klinik muss die lebenserhaltenden Maßnahmen fortführen. Mehr lesen

Kleine Verfehlungen eines Betreuers

Kleinere Verfehlungen eines Betreuers dürfen nicht zu dessen Entlassung durch das Betreuungsgericht führen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschluss vom 15. September 2021, Az. XII ZB 317/21). Es ging um einen Betreuer der hie und da mal Rechnungen, auch eine Heimrechnung, zu spät beglichen hatte. Gleichwohl sagen die Richter:innen: Für eine Entlassung muss nicht unbedingt eine konkrete Schädigung vorliegen, eine Gefährdung reiche. Außerdem dürften die Betreuungsgerichte auch auf Verfehlungen zurückgreifen, die ein Betreuer bei anderen Betreuungen begangen habe. Selbst nach diesen Maßstäben hat es in dem konkreten Fall vor dem BGH jedoch nicht gereicht, um den Betreuer zu entlassen. Bei kleineren Verfehlungen müssten Betreuungsgerichte zunächst Mittel der Aufsicht und Weisungen einsetzen. Hier das Urteil im Volltext.