Ein demenziell Erkrankter benötigt gegen Wahnvorstellungen Medikamente. Diese lehnt er jedoch ab. Eine zwangsweise Medikation käme jedoch nur in einem Krankenhaus in Frage, sagt das Betreuungsgericht unter Berufung auf § 1906a BGB. Das wäre für den Mann jedoch nicht zielführend, da sich sein Zustand dort verschlechtern würde. Die Betreuerin des Mannes legt daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese am 2. November 2021 allerdings nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1575/18). Es seien noch zu viele Fragen offen, die zunächst die unteren Gerichte klären müssten. Eine gute Erläuterung der Entscheidung des BVerfG gibt es bei Legal Tribune Online. Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts steht hier.
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Bundesverfassungsgericht: Betreuungsgericht durfte Mutter nicht als Betreuerin entlassen
Wegen einer kontraproduktiven „innerfamiliären Dynamik“ hatte ein Betreuungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern einer Mutter die Betreuung weggenommen. Ein Berufsbetreuer sollte die Vertretung der Tochter übernehmen. Dieser Wechsel war jedoch sowohl gegen den Wunsch der Mutter als auch gegen den der Tochter. Der Streit ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort sahen die Richter das „Familiengrundrecht“ aus Art. 6 Abs. 1 GG als verletzt an. Das Betreuungsgericht muss nun erneut entscheiden. Hier wird das Urteil vom 31. März 2021 (Az. 1 BvR 413/20) erläutert. Und hier ist das Urteil im Volltext abrufbar.
Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz zur Sterbehilfe
Recht auf Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an
Das Betäubungsmittelgesetz sieht ein generelles Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung vor. Das ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat daher gestern sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Mehr lesen