Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe https://t.co/fNNcmkrU1T via @dt_aerzteblatt
— RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) May 14, 2021
Sterbehilfe
Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz zur Sterbehilfe
104 Anträge auf Sterbehilfe – bislang keine einzige Entscheidung
Seit dem 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 104 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Bisher sei keine solche Erlaubnis erteilt oder versagt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (pdf, 0,1 MB) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (pdf, 0,2 MB). Von den Antragstellern seien inzwischen 20 verstorben. Am 2. März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, in einem „extremen Einzelfall“ dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche. Was die rechtlichen und tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerwG betrifft, sind den Angaben zufolge die Beratungen der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.
Prozess um Sterbehilfe in Hamburg: Arzt freigesprochen
Aerzteblatt.de berichtet über das Urteil des Landgerichts Hamburg. Dieses hat einen Mediziner und Psychiater nach einem über fünfjährigen Verfahren freigesprochen. Dem Mann war versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen vorgeworfen worden. In seinem Beisein waren zwei über achtzig Jahre alte Frauen, die zuvor todbringende Medikamente eingenommen hatten, gestorben. Der Vorsitzende Richter sprach laut aerzteblatt.de von einer bewussten Entscheidung der Frauen, aus dem Leben zu scheiden. Sie hätte den Entschluss nicht spontan getroffen. Ausschlaggebend für das Urteil waren die Patientenverfügungen der beiden, worin sie lebensverlängernde Maßnahmen untersagten. Update (9.11.2017): Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.