Ärztliche Suizidbehilfe nun möglich 14. Mai 202114. Mai 2021RA Thorsten Siefarth Ärztetag streicht berufsrechtliches Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe https://t.co/fNNcmkrU1T via @dt_aerzteblatt — RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) May 14, 2021 Das könnte Sie auch interessieren: Ärztliche Zwangsmaßnahme: Gerichte müssen „Überzeugungsversuch“ auch wirklich prüfen Corona-Sonderregeln für ärztliche verordnete Leistungen bis 31. März 2021 verlängert Ärztliche Zwangsmaßnahmen: BGH hält Regelungen für teilweise verfassungswidrig!