
Das Betäubungsmittelgesetz sieht ein generelles Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung vor. Das ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat daher gestern sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Mehr lesen