Bundesverfassungsgericht: Betreuungsgericht durfte Mutter nicht als Betreuerin entlassen

Wegen einer kontraproduktiven „innerfamiliären Dynamik“ hatte ein Betreuungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern einer Mutter die Betreuung weggenommen. Ein Berufsbetreuer sollte die Vertretung der Tochter übernehmen. Dieser Wechsel war jedoch sowohl gegen den Wunsch der Mutter als auch gegen den der Tochter. Der Streit ging bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort sahen die Richter das „Familiengrundrecht“ aus Art. 6 Abs. 1 GG als verletzt an. Das Betreuungsgericht muss nun erneut entscheiden. Hier wird das Urteil vom 31. März 2021 (Az. 1 BvR 413/20) erläutert. Und hier ist das Urteil im Volltext abrufbar.

Tochter holt Medikamente für pflegebedürftige Mutter: Versicherung muss bei Unfall zahlen!

Eine Tochter versorgt ihre Mutter und muss sie dabei von einem Sessel ins Bett transferieren. Als die Mutter wegen Schmerzen laut aufschreit, holt die Tochter zunächst ein schmerzstillendes Medikament. Dabei verunglückt sie auf der Treppe. Die Unfallversicherung will nicht für den Schaden aufkommen. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss sie aber (20.11.2014, Az. L 6 U 2398/14). Begründung: Auch wenn die Tochter an sich einer krankenpflegerischen Maßnahme nachgegangen ist (Medikament holen), so stand diese doch im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung (Hilfe beim Zu-Bett-Gehen). Und für diese muss die Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 Sozialgesetzbuch VII aufkommen.