Neue Podcastfolge: Arbeitnehmer haften nur begrenzt für Schäden

Beim Rückwärtsfahren auf dem Firmengelände kollidiert ein Arbeitnehmer mit einem Auto des Arbeitgebers. Doch der Arbeitnehmer muss dafür nicht in vollem Umfang haften. Ich nehme diesen Fall zum Anlass, in dieser Podcastfolge einmal die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zu erläutern. Zugrunde liegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. April 2024, Az. 2 Sa 642/23. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube (www.youtube.com/@QuidditasVerlag). Die aktuelle Folge können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Auf dem Weg zum Klienten: Pflegekraft stolpert beim Bäcker

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes sucht auf dem Weg zum Klienten eine Bäckerei auf. Sie will sich einen „Coffee-to-go“ holen. Den will sie nach Verrichtung der Pflegemaßnahme auf einem Parkplatz trinken. Um den „Coffee-to-go“ zu erwerben, biegt sie nach rechts in eine Straße ab, um in der Parkbucht vor einer Bäckerei anzuhalten. Vor dem Betreten der Bäckerei stolpert sie und verletzt sich am Knie. Das ist kein Arbeitsunfall, sagt die Berufsgenossenschaft. Das Thüringer Landessozialgericht bestätigt das in einem gerade bekannt gewordenen Urteil vom 21. März 2019 (Az. L 1 U 1312/18). Die konkrete Verrichtung der Klägerin stand zum Unfallzeitpunkt nicht im sachlichen Zusammenhang mit ihrer versicherten Tätigkeit als Pflegekraft. Das Zurücklegen des Weges von einem Klienten zum anderen Klienten habe zwar grundsätzlich als Betriebsweg unter Versicherungsschutz gestanden. Aber auch hier muss die Verrichtung im sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen. Der beabsichtigte Erwerb des „Coffee-to-go“ sei jedoch als höchstpersönliche Verrichtung wie die Nahrungsaufnahme an sich oder sonstige eigenwirtschaftliche Handlungen unversichert.

Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften?

RA Thorsten Siefarth - LogoVor der Tür in einem Seniorenheim in Brandenburg hatte ein Bewohner einen Unfall verursacht. Der Fall bietet Anlass, einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen Heime für Unfälle von Bewohnern haften. Nachzulesen in meinem Artikel des Monats Mai (kostenloser Download, pdf, 0,1 MB).

Bundesverfassungsgericht: Keine Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer

RA Thorsten Siefarth - LogoGeht es vor dem Amtsgericht nur um bis zu 600 Euro, dann ist nach der ersten Instanz meist Schluss. Letzte Möglichkeit: Eine Verfassungsbeschwerde. Genau die hat ein Rollstuhlfahrer eingelegt, der von einem Autofahrer auf einem Zebrastreifen angefahren worden war. Und er hat gewonnen. Mehr lesen