Urteil: Querschnittsgelähmter hat Anspruch auf Handbike

Ein Handbike ist eine elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung. Sie kann an einen Faltrollstuhl angekoppelt werden. Die Kasse wollte jedoch nur ein günstigeres Elektrobike genehmigen. Das Landessozialgericht Hessen spricht dem Mann jedoch das Handbike zu (Az. L 1 KR 65/20). Der Behinderungsausgleich sei nicht auf einen Basisausgleich beschränkt. Mit dem motorisierten Handbike sei es ihm möglich, Bordsteinkanten und andere Hindernisse zu überwinden. Auch könne er das Handbike ohne fremde Hilfe direkt an den Faltrollstuhl anbringen. Bei anderen von der Krankenkasse angebotenen Rollstuhlzughilfen sei er hingegen auf fremde Hilfe angewiesen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Eine Armprothese ist kein Rollstuhl: Kasse muss zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas machen die Krankenkassen bei Rollstühlen, Prothesen & Co. immer wieder falsch: Sie unterscheiden nicht zwischen „unmittelbarem“ und „mittelbaren“ Behinderungsausgleich. So lehnen sie immer wieder die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel ab. Zu Unrecht, wie jetzt ein aktuelles Urteil bezüglich einer Armprothese zeigt.

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Urteil: Halbseitig gelähmter Mann hat Anspruch auf Therapie- und Arbeitsstuhl

RA Thorsten Siefarth - LogoDer 1943 geborene Kläger ist halbseitig gelähmt. Er hat von seiner Krankenkasse unter anderem einen Leichtrollstuhl und einem Elektrorollstuhl bekommen. Seinen Antrag auf einen höhenverstellbaren Therapie- und Arbeitsstuhl lehnte seine Krankenkasse mit der Begründung ab, ein solcher sei nicht notwendig. Der Kläger wandte ein, er benötige den Therapie- und Arbeitsstuhl vor allem zur Nahrungszubereitung in seiner Küche, da er mit seinem Rollstuhl die Arbeitsplatte nicht erreichen könne. Die Krankenkasse fand es zumutbar, regelmäßig benötigte Gegenstände in Rollstuhlhöhe zu positionieren. Das Sozialgericht Mannheim gab dem Kläger mit einem soeben bekannt gewordenen Gerichtsbescheid Recht (23.2.2018, Az. S 11 KR 3029/17). Er benötige den Arbeits- und Therapiestuhl, denn mit seinem Leichtrollstuhl könne er sich nicht in der ganzen Wohnung fortbewegen. Er sei auch nur mit dem Therapie- und Arbeitsstuhl in der Lage, sich aus dem Sitzen in den Stand aufzurichten. Darüber hinaus könne er sich nur mit einem solchen Stuhl selbst Mahlzeiten zubereiten. Ohne dieses Hilfsmittel sei das Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens nicht gewährleistet.

Freiheitsentziehende Maßnahmen und die Angst der Heime vor der Haftung

RA Thorsten Siefarth - LogoÄrzteblatt.de berichtet darüber, dass in Thüringen zu viele Anträge auf Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) gestellt würden. Es gehe hauptsächlich um Bettgitter oder Haltegurte an Rollstühlen. Zum Beispiel beim Amtsgericht Weimar: Dort waren 2017 vierzig Anträge auf FEM gestellt und nur zehn genehmigt worden. Teilweise liege überhaupt keine FEM vor, weil die Betroffenen sich gar nicht mehr fortbewegen könnten. Oder die Pflegebedürftigen selbst könnten der FEM zustimmen. Manche Heime würden Bewohner und Angehörige aus Angst vor der eigenen Haftung zur Stellung von Anträgen drängen.