Mehrmalige Zuzahlungen für nicht zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind nach Angaben der Bundesregierung zulässig. Zum Leistungsanspruch der Versicherten zähle nicht nur das Produkt, sondern auch die damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen, wie etwa Anpassung, Erprobung, Wartung, Kontrollen, Reparatur oder Montage, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Mehr lesen
Die Linke
Jeder fünfte Antrag auf Pflegeleistungen wird abgelehnt
Seit Inkrafttreten der Pflegereform zu Beginn dieses Jahres wurde bei 70.106 Versicherten kein Pflegegrad festgestellt. Bei insgesamt 349.337 Erstgutachten des Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen macht das einen Prozentsatz von 20,1. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass die Quote der genehmigten Anträge höher liege als im Vorjahr. Mein Kommentar: Eine Einstufung in den Pflegegrad 1 bringt noch nicht allzu viele Leistungen für den Versicherten. Erst ab Pflegestufe 2 gibt es zum Beispiel Pflegegeld. Wenn also die Genehmigungsquote durchaus höher sein mag, für viele allerdings nur Pflegegrad 1 herausspringt, dann kann das insgesamt ein Rückschritt sein.
Bundesregierung plant Teilzeitausbildung in Heilberufen
Die Bundesregierung plant, Teilzeitausbildungen auch für medizinisch-technische Ausbildungsberufe zu ermöglichen. Das geht aus ihrer Antwort (pdf, 0,2 MB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (pdf, 0,2 MB) hervor. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie habe sie eine entsprechende Anpassung der Heilberufsgesetze bereits zugesagt, führt die Bundesregierung aus. Dabei werde aber nicht gezielt überprüft, ob die Ausbildungsinhalte des „Gesetzes über Technische Assistenten in der Medizin“ aus dem Jahr 1993 den aktuellen Anforderungen entspricht.
Anhörung im Bundestag: Experten für Reform der Patientenberatung
Gesundheitsexperten sehen Konstruktionsfehler in der Struktur und Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) und fordern Änderungen. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch über einen Antrag der Linksfraktion (pdf, 680 kB) sprachen sich Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen dafür aus, eine Finanzierung aus Steuermitteln zu prüfen. Bisher wird die UPD vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert sowie anteilig durch die Private Krankenversicherung (PKV). Die Experten plädieren auch für mehr Transparenz bei der Vergabe des Beratungsauftrags. Mehr lesen