Elektronische Gesundheitskarte: Behörden dürfen nicht beliebig viele Daten sammeln

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte besteht nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährt den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und „Weiterleben in einer analogen Welt“. Dieses Recht verlangt aber umgekehrt auch, dass Voraussetzungen und Umfang der Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten gesetzlich klar geregelt und nicht Vereinbarungen zwischen den beteiligten Behörden überlassen werden. Mehr lesen

Kein Scherz: Comicfiguren auf der elektronischen Gesundheitskarte

RA Thorsten Siefarth - LogoDie elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung hat es eines der beiden Industriekonsortien nicht geschafft, funktionierende Lesegeräte bereitzustellen. Und das obwohl das Projekt schon seit mehr als zehn Jahren läuft und dabei mehr als eine Milliarde Euro verschlungen hat. Nun berichtet die Bundestagsfraktion Die Linke, es seien schon Gesundheitskarten ausgegeben worden, die mit Comicfiguren statt Passfotos versehen waren. Zudem sei es offenbar möglich, sich eine eGK mit eigenem Passbild auf den Namen eines anderen Versicherten zu besorgen. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wie sie diese Probleme einschätzt.

Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDie elektronische Gesundheitskarte „ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Bernd Meurer,  Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Meurer begrüßt erste Änderungen im Entwurf zum eHealth-Gesetz, fordert aber weitergehende Zugriffsrechte für Pflegeeinrichtungen. Mehr lesen

Auch für die Pflege interessant: E-Health Gesetzentwurf wird beraten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz). So sollen Notfalldaten ab 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Ebenso wie Medikationspläne. Mehr lesen