Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gebilligt. Ein Anspruch auf Befreiung von der Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte besteht nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gewährt den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und „Weiterleben in einer analogen Welt“. Dieses Recht verlangt aber umgekehrt auch, dass Voraussetzungen und Umfang der Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten gesetzlich klar geregelt und nicht Vereinbarungen zwischen den beteiligten Behörden überlassen werden. Mehr lesen
elektronische Gesundheitskarte
Kein Scherz: Comicfiguren auf der elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus. Nach einer Meldung der Süddeutschen Zeitung hat es eines der beiden Industriekonsortien nicht geschafft, funktionierende Lesegeräte bereitzustellen. Und das obwohl das Projekt schon seit mehr als zehn Jahren läuft und dabei mehr als eine Milliarde Euro verschlungen hat. Nun berichtet die Bundestagsfraktion Die Linke, es seien schon Gesundheitskarten ausgegeben worden, die mit Comicfiguren statt Passfotos versehen waren. Zudem sei es offenbar möglich, sich eine eGK mit eigenem Passbild auf den Namen eines anderen Versicherten zu besorgen. Die Abgeordneten wollen nun von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen, wie sie diese Probleme einschätzt.
Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege
Die elektronische Gesundheitskarte „ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Meurer begrüßt erste Änderungen im Entwurf zum eHealth-Gesetz, fordert aber weitergehende Zugriffsrechte für Pflegeeinrichtungen. Mehr lesen
Auch für die Pflege interessant: E-Health Gesetzentwurf wird beraten
Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz). So sollen Notfalldaten ab 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Ebenso wie Medikationspläne. Mehr lesen
Ab 2015 gilt nur noch neue Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nach Auffassung der Bundesregierung für eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung geboten. Mit der neuen Telematikinfrastruktur könnten Versicherte ihren Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Der Datenschutz habe dabei „höchste Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Außerdem hat vorgestern das Bundessozialgericht die elektronische Gesundheitskarte in einem Grundsatzurteil für unbedenklich erklärt (Az. B 1 KR 35/13 R). Sie verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und: Dass die Datensicherheit faktisch unzulänglich sei. lasse sich zur Zeit nicht feststellen, die Telematikinfrastruktur sei noch im Teststadium. Mehr lesen
Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte
Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Mehr lesen