Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege

RA Thorsten Siefarth - LogoDie elektronische Gesundheitskarte „ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Bernd Meurer,  Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Meurer begrüßt erste Änderungen im Entwurf zum eHealth-Gesetz, fordert aber weitergehende Zugriffsrechte für Pflegeeinrichtungen.



Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Entwurf zum sog. eHealth-Gesetz bald den Bundestag passieren. Damit sollen die elektronische Gesundheitskarte und mit ihr die sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen vorangebracht werden. Die digitalen Anwendungen für die in den letzten Jahren eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK) sollen ausgebaut und die sichere telematische Infrastruktur erweitert werden. Es soll einen elektronischen Entlassbrief der Krankenhäuser geben, Patienten erhalten einen Anspruch auf einen ärztlichen Medikationsplan und die Ärzte sowie Apotheker sollen Medikationspläne elektronisch über die eGK austauschen.

Offene Schnittstellen für die Pflege

„Vorgesehen ist nun zumindest ein lesender Zugriff auf die Notfalldaten auf der eGK auch für die Pflege und andere Heilberufe. Hiermit können Angehörige von Pflegeberufen die medizinischen Daten für die Pflege der Versicherten nutzen. Sie können etwa die Daten zur medizinischen Vorgeschichte, zur aktuellen Medikation und zum Gesundheitszustand des Versicherten aus der eGK auslesen“, erläutert der bpa-Präsident. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Überleitungsmanagement zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Pflegeeinrichtung.“

„Dennoch fordert der bpa“, so Meurer weiter, „die umfassende Einbindung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in die zukünftige digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen, möglichst über offene Schnittstellen für die Pflege. Auch der Zugriff auf den elektronischen Entlassbrief und den Medikationsplan muss den Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden. Denn sie allein trifft die Leistungsverpflichtung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen.“

Datenträgeraustausch verpflichtend auf elektronischem Weg

Außerdem sieht der bpa-Präsident das eHealth-Gesetz als gute Gelegenheit, endlich die bisher von vielen Krankenkassen verzögerte Umsetzung des sog. Datenträgeraustausches auf ausschließlich elektronischem Wege verpflichtend für die Kranken- und Pflegekassen einzuführen. „Es kann nicht sein, dass den Pflegediensten bei Einreichung von Abrechnungsunterlagen auf Papier 5 % von der Rechnungsforderung abgezogen werden, während auf der anderen Seite die Kassen den Datenträgeraustausch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ohne Sanktion verweigern können und damit den Pflegediensten auf Dauer einen erheblichen Mehraufwand zumuten. Gerade hier würde eine ergänzende Regelung im eHealth-Gesetz Sinn machen“, so der bpa-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 22.7.2015

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