Ab 2015 gilt nur noch neue Gesundheitskarte

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nach Auffassung der Bundesregierung für eine verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung geboten. Mit der neuen Telematikinfrastruktur könnten Versicherte ihren Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen. Der Datenschutz habe dabei „höchste Priorität und wird durch rechtliche und technische Maßnahmen sichergestellt“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine  Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Außerdem hat vorgestern das Bundessozialgericht die elektronische Gesundheitskarte in einem Grundsatzurteil für unbedenklich erklärt (Az. B 1 KR 35/13 R). Sie verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und: Dass die Datensicherheit faktisch unzulänglich sei. lasse sich zur Zeit nicht feststellen, die Telematikinfrastruktur sei noch im Teststadium. Mehr lesen

Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte

RA Thorsten Siefarth - LogoAb dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Die „alte“ Krankenversichertenkarte (KVK) kann noch bis Ende dieses Jahres verwendet werden. Danach verliert sie definitiv ihre Gültigkeit – unabhängig von dem aufgedruckten Datum. Mehr lesen

Immobile Versicherte müssen keine Foto für neue elektronische Gesundheitskarte vorlegen

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Anfang des Jahres müssen Patienten bei Arztbesuchen die neue elektronische Gesundheitskarte mit einem Foto vorlegen. Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, z. B. immobile Pflegebedürftige, müssen kein Lichtbild vorlegen (§ 291 Abs. 2, 2. Halbsatz SGB V). Eine neue elektronische Gesundheitskarte ist allerdings dennoch erforderlich. Es reicht eine entsprechende Mitteilung an die Krankenkasse, diese stellt dann eine neue elektronische Gesundheitskarte ohne Foto aus.