Pflegefachkräfte können künftig Empfehlungen zur Hilfsmittel-Versorgung abgeben. Eine ärztliche Verordnung ist dann nicht mehr notwendig. So steht es im neuen Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Nähere Erläuterungen gibt es hier: https://t.co/4v1YCWci5F
— RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) July 20, 2021
Hilfsmittel
Urteil: Kasse muss bei „Weglauftendenz“ GPS-Notfalluhr bezahlen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine fixierbare GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein Hilfsmittel zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung sein kann. Zugrunde lag der Fall eines 19-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen. Er leidet an einem Down-Syndrom mit geistiger Behinderung und „Weglauftendenz“. Sein behandelnder Arzt beantragte bei der Krankenkasse eine GPS-Notfalluhr, die Alarm auslöst sobald er einen definierten Aufenthaltsbereich verlässt. Mehr lesen
Schon gewusst? Lagerungshilfen jetzt im Hilfsmittelverzeichnis!
Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband regelmäßig fortgeschrieben. Nunmehr werden auch Lagerungshilfen erfasst. Diese können seit dem 28. August 2018 vom Arzt verordnet werden. Die Kassen müssen dann die Kosten tragen. Hier gibt es die Bekanntmachung, aus der sich auch die Indikationen ergeben. Ebenso wie die Beschreibung der Produktarten.
Was das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz für die Pflege bringt
Gestern wurde das Gesetz „für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) im Bundestag beschlossen. Es soll voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten. Das neue Gesetz bringt huckepack auch Änderungen für die Pflege mit sich.