Richtlinien zur Pflegebegutachtung überarbeitet

Der GKV-Spitzenverband hat eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beschlossen. Diese gilt ab sofort für alle Pflege-Begutachtungen. Die Änderungen betreffen vor allem die für die Feststellung des Pflegegrades relevanten Fähigkeiten der Versicherten und ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen (Modulen). Mehr Infos, die aktualisierten Richtlinien und eine Übersicht über zentrale Änderungen gibt es hier.

Schon gewusst? Lagerungshilfen jetzt im Hilfsmittelverzeichnis!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband regelmäßig fortgeschrieben. Nunmehr werden auch Lagerungshilfen erfasst. Diese können seit dem 28. August 2018 vom Arzt verordnet werden. Die Kassen müssen dann die Kosten tragen. Hier gibt es die Bekanntmachung, aus der sich auch die Indikationen ergeben. Ebenso wie die Beschreibung der Produktarten.

Jetzt fix: Vergütungszuschläge für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Der GKV-Spitzenverband hat die Vergütungszuschläge für zusätzliche Pflegestellen in vollstationären Einrichtungen festgelegt. Der Anspruch auf einen Vergütungszuschlag ist je nach Einrichtungsgröße gestaffelt (von 0,5 bis 2,0 Pflegestellen). Die Voraussetzungen für diesen Zuschlag ergeben sich aus den Vergütungszuschlags-Festlegungen vom 4.2.2019 (pdf, 87 kB). Diese sind seit dem 28.2.2019 in Kraft. Ein Antragsformular gibt es hier (pdf, 89 kB).

Aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis soll mehr Qualität, Innovation und Aufklärung bringen

RA Thorsten Siefarth - LogoDer GKV-Spitzenverband hat die Überarbeitung und Fortschreibung des ca. 32.500 Produkte umfassenden Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Bei seiner Vorstellung vor wenigen Tagen in Berlin vertrat er die Auffassung, dass die Versicherten nun Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität erhielten. So dürfe beispielsweise das Eigengewicht von Rollatoren zukünftig 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten. Außerdem seien Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren notwendig. Auch bestehe zukünftig ein Anspruch auf innovative Produkte, wie z. B. ein motorbetriebenes und computergesteuertes Exo-Skelett (dadurch können Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen). Ferner müssen die Leistungserbringer nunmehr umfassend beraten. Dazu gehört auch: Sie haben Versicherte vorab über Produkte aufzuklären, die möglichst günstig und mehrkostenfrei sind.