Der GKV-Spitzenverband hat die Überarbeitung und Fortschreibung des ca. 32.500 Produkte umfassenden Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses abgeschlossen. Bei seiner Vorstellung vor wenigen Tagen in Berlin vertrat er die Auffassung, dass die Versicherten nun Hilfs- und Pflegehilfsmittel in höherer Produktqualität erhielten. So dürfe beispielsweise das Eigengewicht von Rollatoren zukünftig 10 Kilogramm nicht mehr überschreiten. Außerdem seien Ankipphilfen, anatomische Handgriffe sowie allseitige Reflektoren notwendig. Auch bestehe zukünftig ein Anspruch auf innovative Produkte, wie z. B. ein motorbetriebenes und computergesteuertes Exo-Skelett (dadurch können Querschnittsgelähmte aufstehen, sich hinsetzen, stehen und gehen). Ferner müssen die Leistungserbringer nunmehr umfassend beraten. Dazu gehört auch: Sie haben Versicherte vorab über Produkte aufzuklären, die möglichst günstig und mehrkostenfrei sind.
Hilfsmittelverzeichnis
Heil- und Hilfsmittel: Reform soll mehr Qualität bringen
Zu den Heilmitteln zählen Krankengymnastik, Massagen, die Stimm-, Sprech- oder Sprachtherapie (Logopädie) sowie die Ergotherapie. Während Heilmittel zur Gesundung beitragen sollen, dienen Hilfsmittel dazu, bestimmte körperliche Defizite auszugleichen. Zu der breiten Palette an Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Prothesen, Windeln, Sehhilfen, Einlagen oder Hörgeräte. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt, soll für mehr Qualität und Transparenz sorgen sowie die Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen (Fuß-Heilkunde) stärken. Mehr lesen
Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet: Höhere Anforderungen an Inkontinenzprodukte
Es gibt bereits seit langem eklatante Mängel bei den Inkontinenzprodukten. Deswegen hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) damit begonnen, höhere Qualitätsanforderungen zu erarbeiten – und zwar sowohl für die Produkte als auch für die Serviceleistungen. Erst im Frühjahr 2015 wurde dies in Angriff genommen. Immerhin wurde dieser Prozess nun abgeschlossen. Die neuen Vorgaben im aktualisierten Hilfsmittelverzeichnis sind verbindlich. Mehr lesen
Inkontinenzhilfsmittel: „Schon“ nach 20 Jahren eine Anpassung der Richtlinie!
Die Ankündigung von Staatssekretär Karl-Josef Laumann, die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln unter die Lupe zu nehmen und die Qualität der Produkte testen zu lassen, zeigt offenbar Wirkung: Der GKV-Spitzenverband hat nun den Entwurf einer Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für diesen Bereich vorgelegt. „Seit 1993 ist das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden. Dabei hat es bei Inkontinenzhilfsmitteln inzwischen erhebliche Weiterentwicklungen gegeben“, erklärt Laumann. Die Versorgung müsse dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Laumann weiter: „Es kann auch nicht sein, dass Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.“