Urteil: Querschnittsgelähmter hat Anspruch auf Handbike

Ein Handbike ist eine elektrische Rollstuhlzughilfe mit Handkurbelunterstützung. Sie kann an einen Faltrollstuhl angekoppelt werden. Die Kasse wollte jedoch nur ein günstigeres Elektrobike genehmigen. Das Landessozialgericht Hessen spricht dem Mann jedoch das Handbike zu (Az. L 1 KR 65/20). Der Behinderungsausgleich sei nicht auf einen Basisausgleich beschränkt. Mit dem motorisierten Handbike sei es ihm möglich, Bordsteinkanten und andere Hindernisse zu überwinden. Auch könne er das Handbike ohne fremde Hilfe direkt an den Faltrollstuhl anbringen. Bei anderen von der Krankenkasse angebotenen Rollstuhlzughilfen sei er hingegen auf fremde Hilfe angewiesen. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

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