Bundesgerichtshof: Kein Schadensersatz für Sturz von Rettungstrage

Darum ging es: Nachdem die Sanitäter den Patienten auf die Trage gelegt hatten, brach plötzlich eines der Räder. Dadurch geriet die Trage in Schieflage und kippte mit dem Patienten um. Den erlittenen Schaden kann der Patient nicht ersetzt verlangen. Begründung des Gerichts: Die Trage habe die regelmäßigen technischen Prüfungen bestanden und sei am Unfalltag von den Rettungssanitätern bei Dienstbeginn auf Sicht überprüft worden. Dies reiche aus, so die Richter. Ein vollständiger und tiefgreifender Funktionstest vor jedem Einsatz könne nicht verlangt werden. Beschluss vom 27. Mai 2021, Az. III ZR 329/20. Mehr Infos in der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Braunschweig.

Kostenloser Artikel des Monats (November): Aufsichtspflicht

Wasser kochend Blasen

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Frühjahr 2017 verstarb ein pflegedürftiger Mann an Verbrühungen, die er in einer Badewanne erlitten hatte. Die zuständige Pflegekraft eines Pflegeheims im südlichen Harz hatte die Temperatur des Badewassers nicht kontrolliert. Was aber genauso schlimm war: Sie hatte den 79-jährigen Mann nicht beaufsichtigt. Muss die Pflegekraft dafür nun haften? Ganz generell stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen müssen Pflegekräfte (aber auch die Vorgesetzten oder Träger der Pflegeeinrichtungen) bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen? Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ November 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung.

Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften?

RA Thorsten Siefarth - LogoVor der Tür in einem Seniorenheim in Brandenburg hatte ein Bewohner einen Unfall verursacht. Der Fall bietet Anlass, einmal zu klären, unter welchen Voraussetzungen Heime für Unfälle von Bewohnern haften. Nachzulesen in meinem Artikel des Monats Mai (kostenloser Download, pdf, 0,1 MB).

Nach Schließung eines Heimes: Betreiber muss Schadensersatz zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEs kommt recht selten vor, dass ein Heim wegen Mängeln tatsächlich einmal schließen muss. Deswegen sind darauf gestützte Forderungen nach Schadensersatz bislang kaum vor den Gerichten gelandet. Doch nun hat das Amtsgericht Bonn in einem soeben bekannt gewordenen Urteil (Az. 118 C 253/16) entschieden, dass der Betreiber eines Pflegeheimes für die Umzugs- und die Mehrkosten einer Bewohnerin aufkommen muss: knapp 5.000 Euro. Die Pflegebedürftige war durch die Schließung gezwungen, in ein teureres Heim umzuziehen. Dort musste sie 8,67 Euro am Tag mehr bezahlen. Allerdings wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.