Aufsichtspflicht
Sturz in Pflegeeinrichtung: Intimsphäre verhindert Pflicht zur lückenlosen Aufsicht
Ein Pflegeheim hat nicht per se die Pflicht zur lückenlosen Beaufsichtigung von Demenzkranken. Dem steht das Recht des Pflegebedürftigen auf Wahrung seiner Intimsphäre entgegen. Eine solche Pflicht käme allerdings dann in Frage, wenn es Anhaltspunkte für ein Sturzrisiko gibt. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Mehr lesen
Heim muss Bewohner vor zu heißem Badewasser schützen
Die Mitarbeiter hatten, wie schon häufig zuvor, einen Bewohner in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung allein baden lassen. Dabei hat er sich schwer verbrüht. Heime müssen dann dafür haften, wenn sie nicht genug getan haben, um ihre Bewohner zu schützen. Eine Aufsicht wäre in diesem Fall nicht notwendig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 22. August 2019 (Az. III ZR 113/18). Dann muss der Bewohner aber technisch geschützt werden. Hier hatte die Einrichtung jedoch nicht dafür gesorgt, dass die Norm „DIN EN 806-2“ umgesetzt worden war. Danach wird für erwärmtes Trinkwasser in Krankenhäusern, Schulen und Seniorenheimen eine Höchsttemperatur von 43 °C, in Kindergärten und Pflegeheimen sogar von nur 38 °C empfohlen. Die tatsächliche Temperatur lag aber deutlich darüber. Der BGH konnte die Sache nicht abschließend klären und verwies die Angelegenheit deswegen an das Berufungsgericht zurück.
Bis zu 15 Minuten in Pflegeheim ohne Aufsicht: keine Pflichtverletzung!
Im August 2010 wurde die Alzheimer-Patientin wie jeden Tag in den Speisesaal geführt. Nachdem man sie in einen Sessel gesetzt hatte, wurde sie an den Tisch geschoben. Kurze Zeit später bemerkte das Pflegepersonal, dass die Seniorin nicht mehr in ihrem Sessel saß. Sie war in das Treppenhaus gelaufen, dort gestürzt und hatte sich Brüche, u. a. am Halswirbel, zugezogen. Doch das Heim muss nicht für den Sturz haften. Es sei keine Pflichtverletzung, wenn man einen Pflegebedürftigen bis zu 15 Minuten unbeobachtet lässt. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Urteil vom 24.1.2014, Az. 22 O 355/11). Mehr Infos zu dem Fall gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.