Im August 2010 wurde die Alzheimer-Patientin wie jeden Tag in den Speisesaal geführt. Nachdem man sie in einen Sessel gesetzt hatte, wurde sie an den Tisch geschoben. Kurze Zeit später bemerkte das Pflegepersonal, dass die Seniorin nicht mehr in ihrem Sessel saß. Sie war in das Treppenhaus gelaufen, dort gestürzt und hatte sich Brüche, u. a. am Halswirbel, zugezogen. Doch das Heim muss nicht für den Sturz haften. Es sei keine Pflichtverletzung, wenn man einen Pflegebedürftigen bis zu 15 Minuten unbeobachtet lässt. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Urteil vom 24.1.2014, Az. 22 O 355/11). Mehr Infos zu dem Fall gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.