Bundessozialgericht stärkt Recht auf Auswahl des Pflegeheims

RA Thorsten Siefarth - LogoAuch Pflegebedürftige, die Sozialhilfe bekommen, dürfen ihr Heim frei auswählen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (5.7.2018, Az. B 8 SO 30/16). Die Sozialämter dürfen also nicht vorschreiben, dass ein Pflegebedürftiger das günstigste Heim auswählen muss. Das wäre nur dann möglich, wenn mit dem ausgewählten Heim „unverhältnismäßige Mehrkosten“ verbunden wären. In dem entschiedenen Fall konnte das aber alleine deswegen schon nicht zutreffen, weil das ausgewählte Heim lediglich die mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesätze berechnet hat. Und an den Verhandlungen dazu hatte der Träger der Sozialversicherung selbst mitgewirkt.

Nach Schließung eines Heimes: Betreiber muss Schadensersatz zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoEs kommt recht selten vor, dass ein Heim wegen Mängeln tatsächlich einmal schließen muss. Deswegen sind darauf gestützte Forderungen nach Schadensersatz bislang kaum vor den Gerichten gelandet. Doch nun hat das Amtsgericht Bonn in einem soeben bekannt gewordenen Urteil (Az. 118 C 253/16) entschieden, dass der Betreiber eines Pflegeheimes für die Umzugs- und die Mehrkosten einer Bewohnerin aufkommen muss: knapp 5.000 Euro. Die Pflegebedürftige war durch die Schließung gezwungen, in ein teureres Heim umzuziehen. Dort musste sie 8,67 Euro am Tag mehr bezahlen. Allerdings wurde gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Rehabilitation: Versicherte müssen Reha-Einrichtungen nicht die Mehrkosten ersetzen

RA Thorsten Siefarth - LogoGesetzlich Krankenversicherte können eine Rehabilitationseinrichtung grundsätzlich frei wählen. Das kann selbst dann möglich sein, wenn die Behandlung mit Mehrkosten verbunden ist. In der Vergangenheit hatten die Kassen die Reha-Einrichtungen aufgefordert, diese zusätzlichen Kosten direkt mit den Versicherten abzurechnen. Wie aerzteblatt.de nun meldet, ist das laut einer Prüfung des Bundesversicherungsamtes nicht rechtens. Die Versicherten können allenfalls von den Krankenkasse auf den Differenzbetrag in Anspruch genommen werden.