Beförderung von Menschen mit Behinderungen: Neuer Ratgeber der Berufsgenossenschaft hilft!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine neue Fassung ihrer Informationsbroschüre zur sicheren Beförderung von Menschen mit Behinderungen herausgebracht. Der stark nachgefragte Ratgeber wurde aktualisiert und um neue Themenaspekte erweitert. Mehr lesen

Betriebsausflug: Was für den Versicherungsschutz wichtig ist

RA Thorsten Siefarth - LogoOb Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug. Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma oder – in einem Großbetrieb – der Abteilung offensteht. Ferner muss der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Mehr lesen

Unfall in der Mittagspause: Schutz durch Unfallversicherung?

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Arbeitnehmer hat in seiner Pause den Betrieb verlassen, um Mittagessen zu holen. Dabei hat er sich aufgrund eines Sturzes eine Halsmarkquetschung zugezogen und wollte von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Diese lehnte jedoch ab, weil der Arbeitnehmer den Betrieb vor allem deswegen verlassen hatte, um Kleidung von der Reinigung abzuholen. Da der Arbeitnehmer das Gegenteil nicht beweisen konnte, hat das Hessische Landessozialgericht die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen.

Referenz: Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 24.3.2015, Az. L 3 U 225/10

Tochter holt Medikamente für pflegebedürftige Mutter: Versicherung muss bei Unfall zahlen!

Eine Tochter versorgt ihre Mutter und muss sie dabei von einem Sessel ins Bett transferieren. Als die Mutter wegen Schmerzen laut aufschreit, holt die Tochter zunächst ein schmerzstillendes Medikament. Dabei verunglückt sie auf der Treppe. Die Unfallversicherung will nicht für den Schaden aufkommen. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss sie aber (20.11.2014, Az. L 6 U 2398/14). Begründung: Auch wenn die Tochter an sich einer krankenpflegerischen Maßnahme nachgegangen ist (Medikament holen), so stand diese doch im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung (Hilfe beim Zu-Bett-Gehen). Und für diese muss die Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 Sozialgesetzbuch VII aufkommen.