Betriebsausflug: Was für den Versicherungsschutz wichtig ist

RA Thorsten Siefarth - LogoOb Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt: Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug. Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma oder – in einem Großbetrieb – der Abteilung offensteht. Ferner muss der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Mehr lesen