Neue Podcastfolge: Arbeitnehmer haften nur begrenzt für Schäden

Beim Rückwärtsfahren auf dem Firmengelände kollidiert ein Arbeitnehmer mit einem Auto des Arbeitgebers. Doch der Arbeitnehmer muss dafür nicht in vollem Umfang haften. Ich nehme diesen Fall zum Anlass, in dieser Podcastfolge einmal die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zu erläutern. Zugrunde liegt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. April 2024, Az. 2 Sa 642/23. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube (www.youtube.com/@QuidditasVerlag). Die aktuelle Folge können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Keine sachgrundlose Befristung im Anschluss an bestehendes Arbeitsverhältnis – oder?

RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich steht in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, dass eine Befristung ohne Sachgrund nicht zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber „bereits zuvor“ ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (Vorbeschäftigungsverbot). Das Bundesarbeitsgericht hatte das relativiert: Wenn das frühere Arbeitsverhältnis (die Vorbeschäftigung) mehr als drei Jahre zurückliegt, dann geht eine sachgrundlose Befristung in Ordnung (Urteil vom 6.4.2011, Az. 7 AZR 716/09). Das Landesarbeitsgericht in Niedersachsen hat jedoch letztes Jahr anders entschieden (Urteil vom 20.7.2017, Az. 6 Sa 1125/16). Der Fall liegt jetzt zur Revision beim Bundesarbeitsgericht (Az. 7 AZR 477/17). Außerdem gibt es in dieser Frage Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.