Überleitungsbescheid der Kasse nicht korrekt? Unbedingt Widerspruch einlegen!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Zurzeit versenden die Kassen, wenn auch reichlich spät, die entsprechenden Überleitungsbescheide. Diese sollten unbedingt geprüft werden. Versicherte ohne eigeschränkte Alltagskompetenz vollziehen einen einfachen Stufensprung (z.B. von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2), Versicherte mit einer Bescheinigung der eingeschränkten Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung (z.B. Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3). Bei Fehlern muss unbedingt innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Neuer Pflegegrad: Umstellungsbescheide lassen auf sich warten

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch immer warten hunderttausende Pflegebedürftige auf die Bescheide ihrer Pflegekasse zur Einstufung in den neuen Pflegegrad. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin. Dessen Geschäftsführer Herbert Mauel erklärt dazu: „Trotz 14-monatiger Vorbereitungszeit gelingt es den Pflegekassen offenbar nicht, den pflegebedürftigen Menschen mitzuteilen, welche konkreten Auswirkungen die ab Januar wirkende Pflegereform tatsächlich hat.“ Er bemängelt, dass die pflegebedürftigen Menschen deswegen nicht erfahren würden, mit welcher finanziellen Leistung sie zu rechnen haben.

Überleitung der Pflegesätze in Kurzzeitpflegeeinrichtungen: Gesetz geändert

RA Thorsten Siefarth - LogoAufgrund des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wird ab dem 1.1.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil kommen. Der Bundestag hat vergangene Woche jedoch entschieden, dass dies für Kurzzeitpflegeeinrichtungen nicht gelten soll. Außerdem gilt für diese Einrichtungen eine andere Überleitungsformel für die Pflegegesätze als für vollstationäre Einrichtungen (§ 92e Abs. 3a SGB neue Fassung). Diese Formel greift dann, wenn sich die Vertragspartner bis zum 30.9.2016 nicht auf eine (ab dem 1.1.2017 geltende) Pflegesatzvereinbarung geeinigt haben. Planmäßig soll das Gesetz (das an sich das Transplantationsregister einführt) (pdf, 1 MB) zwar erst am 23.9.2016 verabschiedet werden, die hier dargestellten Vorschriften sollen aber rückwirkend zum 7.7.2016 in Kraft treten.

Nicht mehr zögern: Jetzt Antrag auf Pflegestufe stellen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer bislang noch gezögert hat, einen Antrag zur Pflegeeinstufung zu stellen, der sollte das unbedingt jetzt erledigen. Denn wenn eine Pflegestufe zuerkannt wird, dann wird diese ab dem 1. Januar 2017 automatisch in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Und zwar ohne erneute Begutachtung. Die Überleitung hat dann meist höhere Leistungen der Pflegekassen zur Folge. Das gilt selbst dann, wenn man „nur“ die sogenannte Pflegestufe 0 hat, aber eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ vorliegt. Auch in diesem Fall erfolgt die automatische Überleitung, sogar in Pflegegrad 2. Den Einstufungsantrag kann man ohne besondere Form bei seiner Pflegekasse stellen. Selbst ein Anruf ist rechtlich schon ein wirksamer Antrag!