Erste Vergütungssätze für Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI stehen fest

Die Höhe der Vergütung für die Beratungseinsätze der Pflegedienste wird ab 2019 nicht mehr im Gesetz festgeschrieben. Sie ist zukünftig mit den Pflegekassen gesondert zu vereinbaren. Nun liegen die ersten Vereinbarungen vor. In Brandenburg können die Pflegedienste, die dem Berufsverband BAH angeschlossen sind, 35 Euro für die Beratung inkl. Wegezeit berechnen. Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt. In Bayern soll es eine Vereinbarung mit den Wohlfahrtsverbänden geben. Danach würde ab 1.3.2019 ein Betrag in Höhe von 4,20 Euro je angefangene 5 Minuten bezahlt. Eine Beratung (inkl. Wegezeit) könne maximal 75 Minuten betragen. Darauf weist Peter Wawrik in einem Blog zur häuslichen Krankenpflege hin.

Auch NRW will Impuls für Kurzzeitpflege geben: Lockerung der Einzelzimmerquote

RA Thorsten Siefarth - LogoNun will auch Nordrhein-Westfalen einen Impuls für mehr Kurzzeitpflegeplätze geben. Dazu sieht ein Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor, dass die ab 2018 geltende Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelockert wird. Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzelzimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleichterungen. Mehr lesen

Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen: Anhörung im Landtag

RA Thorsten Siefarth - LogoIn einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben sich am Mittwoch Sachverständige zur möglichen Einrichtung einer Pflegekammer in NRW geäußert. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist sie als Interessenvertretung für die rund 185.000 Beschäftigten in Pflegeberufen dringend erforderlich. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN sind zurückhaltender, wollen die Interessenvertretung der Pflegekräfte aber ebenfalls stärken. In der Anhörung äußerten sich Befürworter und Gegner einer Pflegekammer. Mehr lesen

Zum Internationalen Tag der Pflegenden: Bundesweiter Personalschlüssel gefordert!

RA Thorsten Siefarth - LogoPünktlich zum heutigen Tag der Pflegenden fordert die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel in der Pflege. Bisher wird die Personalausstattung für eine Pflegeeinrichtung individuell zwischen den Pflegekassen, den Kommunen und der jeweiligen Einrichtung ausgehandelt. Außerdem müsse das Personal künftig über die Pflegeversicherung bezahlt werden, damit die Kosten nicht länger hauptsächlich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen alleine aufgebürdet würden, forderte die Ministerin. Dieses Anliegen wird auch von der rheinland-pfälzischen Pflegekammer unterstützt. Deren Mitglieder haben die Landesregierung aufgerufen, die im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereitgestellten Mittel für bessere Personalschlüssel einzusetzen. Die Gelder müssten vor allem verwendet werden, um die Pflegekräfte zu entlasten, so Kammerpräsident, Markus Mai.