Nun will auch Nordrhein-Westfalen einen Impuls für mehr Kurzzeitpflegeplätze geben. Dazu sieht ein Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor, dass die ab 2018 geltende Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelockert wird. Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzelzimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleichterungen.
Einrichtungen der Kurzzeitpflege müssen die Regelung nicht umsetzen, dass nur noch direkt vom Zimmer aus zugängige Einzelbäder oder maximal von zwei Zimmern aus nutzbare Bäder erlaubt sind.
Zudem können Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege nach dem 1. August 2018 Doppelzimmer, die bei Beachtung der 80-Prozent-Einzelzimmerquote nicht mehr als Doppelzimmer genutzt werden könnten, ebenfalls für die Kurzzeitpflege nutzen. Diese Nutzung ist aber ausschließlich auf dieses wichtige Angebot beschränkt und bis Mitte 2021 befristet. Menschen, die dauerhaft in der Einrichtung gepflegt werden, dürfen dort nicht untergebracht werden.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.10.2017