Auch NRW will Impuls für Kurzzeitpflege geben: Lockerung der Einzelzimmerquote

RA Thorsten Siefarth - LogoNun will auch Nordrhein-Westfalen einen Impuls für mehr Kurzzeitpflegeplätze geben. Dazu sieht ein Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor, dass die ab 2018 geltende Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelockert wird. Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzelzimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleichterungen. Mehr lesen