Bayern: Neue Verwaltungsvorschrift zu Nachtdienst und Prüfturnus

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Festlegung des Nachtdienstschlüssels herausgegeben. Und zur Reduzierung der Prüfungshäufigkeit. Neu: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sind bei der Berechnung des Nachtdienstschlüssels grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Diese Pflegebedürftigen sind daher wie rüstige Bewohner zu behandeln. Außerdem wurden die Vorgaben für die Turnusprüfungen konkretisiert. Diese können bis zu zwei Jahre ausgesetzt werden. Das Schreiben kann hier abgerufen werden.

Eine Pflegekraft für 56 Bewohner: Im Nachtdienst zu wenig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Verwaltungsgericht Sigmaringen hat mit Urteil vom 7. März 2019 (Az.: 9 K 1720/17) die Klage eines Pflegeheimbetreibers im Zollernalbkreis zurückgewiesen. Dieser wollte einen Personalschlüssel von 1:56 erstreiten. Hintergrund: Nach der baden-württembergischen Landespersonalverordnung muss in Pflegeheimen im Nachtdienst pro 45 Bewohner mindestens ein Beschäftigter eingesetzt werden. Abweichungen von dieser Mindestvorgabe sind im Einzelfall zwar möglich. Das Gericht sah dafür jedoch keine ausreichende Begründung. Es verwies vor allem auf Akut- oder Gefährdungssituationen. Dem Heimbetreiber half auch nicht, dass sein Konzept mit aktiver Tagesgestaltung und speziellen Abendangeboten zu ruhigeren Nächten führe. Eine Rufbereitschaft oder technische Hilfsmittel wie beispielsweise Sensormatten würden ebenfalls nicht ausreichen.

Erfolg für bayerische Träger bei der Kurzzeitpflege: Einheits-Personalschlüssel

RA Thorsten Siefarth - LogoFür Pflegeeinrichtungen ist die wirtschaftliche Berechenbarkeit der Kurzzeitpflege schwierig. Insbesondere wenn der Pflegegrad nach einer Entlassung eines Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus erst Monate später feststeht. Wie der Branchendienst altenheim.net berichtet, hat die Landespflegesatzkommission in Bayern am 24.1.2017 dazu einen Beschluss gefasst. Mehr lesen

Zum Internationalen Tag der Pflegenden: Bundesweiter Personalschlüssel gefordert!

RA Thorsten Siefarth - LogoPünktlich zum heutigen Tag der Pflegenden fordert die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel in der Pflege. Bisher wird die Personalausstattung für eine Pflegeeinrichtung individuell zwischen den Pflegekassen, den Kommunen und der jeweiligen Einrichtung ausgehandelt. Außerdem müsse das Personal künftig über die Pflegeversicherung bezahlt werden, damit die Kosten nicht länger hauptsächlich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen alleine aufgebürdet würden, forderte die Ministerin. Dieses Anliegen wird auch von der rheinland-pfälzischen Pflegekammer unterstützt. Deren Mitglieder haben die Landesregierung aufgerufen, die im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereitgestellten Mittel für bessere Personalschlüssel einzusetzen. Die Gelder müssten vor allem verwendet werden, um die Pflegekräfte zu entlasten, so Kammerpräsident, Markus Mai.