Neuer Nachtwachenschlüssel in Bayern: Umsetzung in zwei Stufen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat einen neuen Nachtwachenschlüssel verfügt. Allerdings erfolgt die Umsetzung in zwei Stufen. Wenn die Heimaufsicht in der Zeit bis zum 31.12.2015 Mängel feststellt, dann hat sie die Einrichtung lediglich bei der Umsetzung des neuen Schlüssels zu beraten. Ein Mangel wird nicht festgestellt. Es wird in dieser Zeit also keine Anordnungen durch die Heimaufsicht geben.



Der neue Nachtwachenschlüssel sieht im Moment so aus: Bei Erfüllung von mindestens drei der nachfolgenden Kriterien beläuft sich der Nachtwachenschlüssel auf eine Pflegekraft für dreißig Bewohner. Falls weniger als drei Kriterien erfüllt sind oder keines der Kriterien erfüllt ist, wird ein Nachtwachenschlüssel von einer Pflegekraft für je vierzig Bewohner als ausreichend erachtet:

  • Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit Pflegestufen II und III überwiegt
  • Hohe Anzahl an immobilen Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Erkenntnisse über Unruhezustände
  • Die Einrichtung erstreckt sich auf mehr als ein Gebäude
  • Die Einrichtung erstreckt sich über mehr als zwei Geschosse

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