Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat einen neuen Nachtwachenschlüssel verfügt. Allerdings erfolgt die Umsetzung in zwei Stufen. Wenn die Heimaufsicht in der Zeit bis zum 31.12.2015 Mängel feststellt, dann hat sie die Einrichtung lediglich bei der Umsetzung des neuen Schlüssels zu beraten. Ein Mangel wird nicht festgestellt. Es wird in dieser Zeit also keine Anordnungen durch die Heimaufsicht geben. Mehr lesen