Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss Beiträge zurückzahlen

Eine Pflegekammer ist verpflichtet, nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten, sie darf kein Vermögen anhäufen. Doch genau das ist in Rheinland-Pfalz geschehen. Die Konsequenz: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen. Deswegen hatten fünf Pflegekräfte gegen die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Mitte November fand die Verhandlung statt. Nach einem richterlichen Hinweis hat die Pflegekammer sämtliche Bescheide zurückgenommen. Mehr Infos gibt es bei dem BEN Kurier.

Urteil: Nicht jede Krankenpflegerin ist Pflichtmitglied der Landespflegekammer

RA Thorsten Siefarth - LogoIn Rheinland-Pfalz gibt es seit September 2015 eine Pflegekammer. Deswegen kommt aus diesem Bundesland auch eines der ersten Urteile zur Pflichtmitgliedschaft. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt (9.3.2018, Az. 5 K 1084/17.KO, Volltext (pdf, 0,5 MB)): Eine in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist nicht Pflichtmitglied der Landespflegekammer. Mehr lesen

Nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nun auch in Niedersachsen: Pflegekammer beschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Montag hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition eine Pflegekammer installiert. 70.000 Pflegekräfte in Niedersachsen müssen nun per Gesetz Pflichtmitglieder in der Pflegekammer werden. Für Nicht-Fachkräfte mit einer mindestens einjährigen pflegerischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sieht das heftig umstrittene Gesetz als „Meilenstein“. Die bundesweit erste Pflegekammer gibt es seit Anfang 2016 in Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein soll sie im Sommer 2018 ihre Arbeit aufnehmen.

Rheinland-Pfalz: Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer eingereicht

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Allgemeine Zeitung aus Mainz am vergangenen Samstag berichtet hat, haben Pflegekräfte aus Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen die in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene Pflegekammer. Die Arbeitnehmer beschweren sich über die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Gebühren. Sie sehen außerdem keinen Nutzen in der bundesweit bislang noch einmaligen Einrichtung. So brauche die Kammer zum Beispiel keine Ausbildungsverordnung mehr zu erstellen, diese gebe es schon.