Eine Pflegekammer ist verpflichtet, nach dem Kostendeckungsprinzip zu arbeiten, sie darf kein Vermögen anhäufen. Doch genau das ist in Rheinland-Pfalz geschehen. Die Konsequenz: Die Pflegekammer hätte keine oder nur deutlich geringere Zwangsbeiträge einziehen dürfen. Deswegen hatten fünf Pflegekräfte gegen die Beitragsbescheide der Jahre 2016 bis 2019 vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Mitte November fand die Verhandlung statt. Nach einem richterlichen Hinweis hat die Pflegekammer sämtliche Bescheide zurückgenommen. Mehr Infos gibt es bei dem BEN Kurier.
Rheinland-Pfalz
Urteil: Nicht jede Krankenpflegerin ist Pflichtmitglied der Landespflegekammer
In Rheinland-Pfalz gibt es seit September 2015 eine Pflegekammer. Deswegen kommt aus diesem Bundesland auch eines der ersten Urteile zur Pflichtmitgliedschaft. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt (9.3.2018, Az. 5 K 1084/17.KO, Volltext (pdf, 0,5 MB)): Eine in der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist nicht Pflichtmitglied der Landespflegekammer. Mehr lesen
Nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nun auch in Niedersachsen: Pflegekammer beschlossen
Am Montag hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition eine Pflegekammer installiert. 70.000 Pflegekräfte in Niedersachsen müssen nun per Gesetz Pflichtmitglieder in der Pflegekammer werden. Für Nicht-Fachkräfte mit einer mindestens einjährigen pflegerischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sieht das heftig umstrittene Gesetz als „Meilenstein“. Die bundesweit erste Pflegekammer gibt es seit Anfang 2016 in Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein soll sie im Sommer 2018 ihre Arbeit aufnehmen.
Rheinland-Pfalz: Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer eingereicht
Wie die Allgemeine Zeitung aus Mainz am vergangenen Samstag berichtet hat, haben Pflegekräfte aus Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen die in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene Pflegekammer. Die Arbeitnehmer beschweren sich über die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Gebühren. Sie sehen außerdem keinen Nutzen in der bundesweit bislang noch einmaligen Einrichtung. So brauche die Kammer zum Beispiel keine Ausbildungsverordnung mehr zu erstellen, diese gebe es schon.
Zum Internationalen Tag der Pflegenden: Bundesweiter Personalschlüssel gefordert!
Pünktlich zum heutigen Tag der Pflegenden fordert die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel in der Pflege. Bisher wird die Personalausstattung für eine Pflegeeinrichtung individuell zwischen den Pflegekassen, den Kommunen und der jeweiligen Einrichtung ausgehandelt. Außerdem müsse das Personal künftig über die Pflegeversicherung bezahlt werden, damit die Kosten nicht länger hauptsächlich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen alleine aufgebürdet würden, forderte die Ministerin. Dieses Anliegen wird auch von der rheinland-pfälzischen Pflegekammer unterstützt. Deren Mitglieder haben die Landesregierung aufgerufen, die im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereitgestellten Mittel für bessere Personalschlüssel einzusetzen. Die Gelder müssten vor allem verwendet werden, um die Pflegekräfte zu entlasten, so Kammerpräsident, Markus Mai.
Pflegekammer: Erstmals Beiträge festgelegt
Rheinland-Pfalz war Vorreiter für eine Pflegekammer. Nun ist es auch Vorreiter bei den Beiträgen. Die Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer hat am 25. April eine Beitragsordnung beraten und beschlossen. Basis zur Berechnung des jeweiligen Beitrags zur Finanzierung der Pflegekammmer sind die Einkünfte der Mitglieder aus ihrer pflegerischen Arbeit. Insgesamt bestehen sieben Beitragsklassen. So reicht beispielsweise Beitragsklasse 4 von 1.500 bis hin zu 2.500 Euro (monatliches Einkommen). Dort eingruppierte Mitglieder zahlen 8,50 Euro monatlich, das sind 102 Euro jährlich.