Nach Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nun auch in Niedersachsen: Pflegekammer beschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Montag hat der niedersächsische Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Koalition eine Pflegekammer installiert. 70.000 Pflegekräfte in Niedersachsen müssen nun per Gesetz Pflichtmitglieder in der Pflegekammer werden. Für Nicht-Fachkräfte mit einer mindestens einjährigen pflegerischen Ausbildung gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) sieht das heftig umstrittene Gesetz als „Meilenstein“. Die bundesweit erste Pflegekammer gibt es seit Anfang 2016 in Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein soll sie im Sommer 2018 ihre Arbeit aufnehmen.

Niedersachsen: Novelliertes Heimgesetz verabschiedet

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem Jahr 2011 gibt es in Niedersachsen ein Heimgesetz. Dieses wurde nun novelliert und am Donnerstag vom Landtag verabschiedet. Dabei soll es vor allem darum gehen, die Gründung und den Betrieb selbstbestimmter Wohnformen zu erleichtern. Die Niedersächsische Sozialministerin will das unterstützen durch die Förderung innovativer, inklusiver und gemeinschaftlicher Wohnformen mit den Mitteln der Wohnraumförderung. Mehr lesen

Niedersächsicher Landtag: Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer eingebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoSchleswig-Holstein ist nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland, das eine Pflegekammer gegründet hat. In anderen Bundesländern laufen Vorbereitungen, insbesondere Umfragen unter den Pflegenden. Eine solche Umfrage (pdf, 220 kB) hat auch in Niedersachsen stattgefunden. Danach sprechen sich zwar ungefähr zwei Drittel für die Installation einer Kammer aus, nur 42 Prozent der Befragten wollen aber eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht. Dennoch wurde gestern von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Seit Juli 2015 bereitet in Niedersachsen die Gründungskonferenz Pflegekammer die Arbeit des Errichtungsausschusses administrativ vor.

In Niedersachsen: Erster landesweiter Ausbildungstarifvertrag Pflege

Gestern haben die Gewerkschaft ver.di und die Verbände der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen einen Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Pflege unterzeichnet. Dieser bundesweit erste Tarifvertrag in der Altenpflege für ein ganzes Bundesland regelt die Ausbildungsentgelte und den Erholungsurlaub. Zukünftig erhalten Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege im ersten Ausbildungsjahr 975 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.138 Euro. Allen Auszubildenden stehen einheitlich 29 Urlaubstage zur Verfügung. Ziel der Sozialpartner ist es, den Tarifvertrag branchenweit für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, um gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung zu gewährleisten.